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— Themenschwerpunkt · Vermieten im Kanton Bern

Immobilie vermieten: Mietzins, Nebenkosten, Rendite und Recht

Wer eine Wohnung oder ein Mehrfamilienhaus vermietet, bewegt sich im Rahmen des Schweizer Mietrechts: Der Anfangsmietzins darf nicht missbräuchlich sein, Anpassungen hängen an Referenzzinssatz, Teuerung und Kosten, Nebenkosten müssen einzeln vereinbart werden, und Kündigungen unterliegen strengen Formvorschriften. Der Referenzzinssatz liegt seit September 2025 bei 1.25 Prozent (BWO, zuletzt bestätigt am 1. September 2026); die zulässige Nettorendite beträgt damit höchstens 3.25 Prozent.

Sayan Satkunam, Geschäftsführer der Immero AGVerfasst und fachlich geprüft von Sayan Satkunam, B. Sc. Banking & Finance · Stand 24. Oktober 2026

— Das Wichtigste in Zahlen

Referenzzinssatz
1.25 %
Bundesamt für Wohnungswesen · gültig seit 2. September 2025
Zulässige Nettorendite
max. 3.25 % (Referenzzins + 2 %)
Art. 269a OR, Rechtsprechung · 2026
Mietzinsanpassung pro 0.25 Pp. Referenzzins
bis 3 % (bei Satz unter 5 %)
Art. 13 VMWG · 2026
Teuerungsausgleich
40 % der LIK-Veränderung
Art. 16 VMWG · 2026
Mietzinsdepot Wohnräume
max. 3 Monatsmieten, Sperrkonto auf Mieternamen
Art. 257e OR · 2026

Den Anfangsmietzins festlegen

Bei einer Neuvermietung ist der Vermieter weitgehend frei, solange der Mietzins nicht missbräuchlich ist. Massstab sind die orts- und quartierüblichen Mieten vergleichbarer Objekte und bei neuen Liegenschaften die Kostenmiete. Mieter können den Anfangsmietzins innert 30 Tagen nach Übernahme anfechten, wenn sie in einer Notlage waren, Wohnungsmangel herrscht oder der Zins gegenüber dem Vormieter deutlich erhöht wurde. Ein zu tiefer Anfangsmietzins lässt sich später nur in engen Grenzen korrigieren — die Festlegung ist deshalb eine der wichtigsten Entscheidungen.

Mietzinsanpassungen

Während der Mietdauer hängen Anpassungen an drei Faktoren: dem hypothekarischen Referenzzinssatz, der Teuerung und den allgemeinen Kostensteigerungen. Eine Erhöhung braucht das amtliche Formular mit Begründung und muss mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist zugestellt werden. Fehlt die Form, ist die Erhöhung nichtig. Umgekehrt können Mieter bei sinkendem Referenzzinssatz eine Senkung verlangen. Halten Sie für jedes Mietverhältnis fest, auf welchem Referenzzinssatz und Indexstand der aktuelle Mietzins beruht.

Nebenkosten und Abrechnung

Nebenkosten dürfen nur verrechnet werden, wenn sie im Mietvertrag einzeln vereinbart sind. Zulässig sind Kosten für den Gebrauch wie Heizung, Warmwasser, Allgemeinstrom, Wasser, Abwasser, Kehricht und Hauswartung, nicht aber Unterhalt, Reparaturen, Hypothekarzinsen oder Liegenschaftssteuern. Akontozahlungen sollten realistisch bemessen und jährlich abgerechnet werden. Eine verständliche, belegte Abrechnung verhindert die meisten Konflikte mit Mietern.

Kündigung und Kündigungsschutz

Kündigungen von Wohnräumen müssen auf dem amtlichen Formular erfolgen und die gesetzlichen oder vertraglichen Fristen und Termine einhalten. Mieter können eine Kündigung als missbräuchlich anfechten und eine Erstreckung von bis zu vier Jahren verlangen. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf setzt nach geltendem Recht Dringlichkeit voraus; die Lockerung wurde im November 2024 an der Urne abgelehnt. Für umfassende Sanierungen sind Kündigungen zulässig, wenn ein ausgereiftes Projekt vorliegt und die Arbeiten im bewohnten Zustand erheblich erschwert würden.

Rendite und Steuern

Eine vermietete Eigentumswohnung erzielt in Bern-Mittelland meist eine Bruttorendite von rund 3 bis 4 Prozent, Mehrfamilienhäuser je nach Lage 3 bis 5.5 Prozent. Nach nicht umlegbaren Kosten, Unterhalt, Verwaltung und Leerstand bleibt netto deutlich weniger. Mieterträge sind steuerbar, Liegenschaftskosten abziehbar — auch nach 2029. Neu werden Schuldzinsen ab 2029 nur noch anteilig nach dem Verhältnis der vermieteten Liegenschaften zum Gesamtvermögen abziehbar sein. Banken verlangen für Renditeobjekte mindestens 25 Prozent Eigenkapital.

Selbst verwalten oder Verwaltung beauftragen

Eine professionelle Mietverwaltung kostet meist rund vier bis sechs Prozent der Netto-Mieteinnahmen. Wer selbst verwaltet, spart das Honorar, übernimmt aber Vermietung, Abrechnungen, Anpassungen und Konflikte und trägt das Risiko von Formfehlern. Für kleinere Liegenschaften in der Nähe ist die Selbstverwaltung oft sinnvoll, für grössere oder weiter entfernte Objekte eine professionelle Lösung. Mischformen sind möglich und häufig.

— Begriffe

  • Hypothekarischer Referenzzinssatz

    Der vom Bund publizierte Durchschnittszinssatz, an den Mietzinsanpassungen gekoppelt sind.

  • Bruttorendite

    Der jährliche Mietertrag im Verhältnis zum Kaufpreis, ohne Abzug von Kosten.

  • Nettorendite

    Der Mietertrag nach Abzug aller nicht überwälzbaren Kosten, im Verhältnis zum investierten Kapital.

  • Mietzinsdepot

    Eine Sicherheit der Mieterschaft für Ansprüche aus dem Mietverhältnis, bei Wohnräumen höchstens drei Monatsmieten.

  • Orts- und Quartierüblichkeit

    Der mietrechtliche Massstab, wonach ein Mietzins in der Regel nicht missbräuchlich ist, wenn er im Rahmen vergleichbarer Mieten im Ort oder Quartier liegt.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Seit dem 2. September 2025 bei 1.25 Prozent, bestätigt am 1. September 2026. Die nächste Publikation folgt Anfang Dezember 2026.
Bei Wohnräumen höchstens drei Monatsmieten. Es muss auf einem Sperrkonto auf den Namen der Mieterschaft hinterlegt werden.
Ja, im Umfang der wertvermehrenden Investitionen. Bei umfassenden Sanierungen wird der wertvermehrende Anteil oft mit 50 bis 70 Prozent angenommen.
Kosten für den Gebrauch, die im Mietvertrag einzeln vereinbart sind, etwa Heizung, Warmwasser, Allgemeinstrom, Wasser und Hauswartung.
Ja, bei dringendem Eigenbedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte. Mieter können anfechten und eine Erstreckung verlangen.
Ja, als Einkommen. Unterhalts-, Verwaltungs- und Schuldzinskosten sind abziehbar, Schuldzinsen ab 2029 anteilig.

Quellen

Zitiervorschlag: Immero AG, «Immobilie vermieten: Mietzins, Nebenkosten, Rendite und Recht», immero.ch/immobilie-vermieten, Stand 24. Oktober 2026. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Bern-Mittelland

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