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Stockwerkeigentum: Kaufen, besitzen und verkaufen im Kanton Bern

Stockwerkeigentum ist Miteigentum an einer ganzen Liegenschaft mit dem Sonderrecht, bestimmte Räume exklusiv zu nutzen. Die Wertquote bestimmt Stimmgewicht und Kostenanteil, das Reglement die Regeln des Zusammenlebens, der Erneuerungsfonds die Reserven für Sanierungen. Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft deshalb immer auch eine Gemeinschaft mit ihren Finanzen, Beschlüssen und Konflikten — und sollte Protokolle, Fonds und Reglement vor dem Kauf genau prüfen.

Sajeevan Satkunam, Geschäftsführer der Immero AGVerfasst und fachlich geprüft von Sajeevan Satkunam, Eidg. Dipl. Immobilienbewerter · Stand 24. Oktober 2026

— Das Wichtigste in Zahlen

Rechtsgrundlage
Art. 712a–712t ZGB
Zivilgesetzbuch · 2026
Erneuerungsfonds Faustregel
jährlich rund 0.3–0.5 % des Gebäudeversicherungswerts
Branchenpraxis · 2026
Anfechtungsfrist Beschlüsse
1 Monat ab Kenntnis
Art. 75 i.V.m. Art. 712m ZGB · 2026
Mängelrüge beim Kauf
60 Tage, zwingend (Verträge ab 1.1.2026)
Art. 219a OR · 01.01.2026

Was Stockwerkeigentum rechtlich ist

Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt keinen abgegrenzten Teil eines Gebäudes, sondern einen Miteigentumsanteil an der ganzen Liegenschaft, verbunden mit dem Sonderrecht an bestimmten Räumen. Gemeinschaftlich sind zwingend alle Teile, die für Bestand, Festigkeit und äussere Gestalt wichtig sind: Fundament, tragende Wände, Dach, Fassade, Leitungen. Die Wertquote, meist in Promille, bestimmt den Anteil an Kosten und das Stimmgewicht. Begründungsakt und Aufteilungspläne im Grundbuch legen fest, was zu welcher Einheit gehört.

Die Gemeinschaft und ihre Organe

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft entscheidet in der Versammlung. Je nach Geschäft gilt ein einfaches Mehr, das qualifizierte Mehr nach Köpfen und Wertquoten oder Einstimmigkeit — etwa bei notwendigen, nützlichen und luxuriösen baulichen Massnahmen. Die Verwaltung führt die Beschlüsse aus, erstellt Rechnung und Budget und verwaltet den Erneuerungsfonds. Das Reglement konkretisiert Nutzung, Kostenverteilung und Organisation. Beschlüsse, die gegen Gesetz oder Reglement verstossen, können innert eines Monats angefochten werden.

Vor dem Kauf: die drei wichtigsten Prüfungen

Erstens die Protokolle der letzten drei bis fünf Versammlungen: Sie zeigen beschlossene und verschobene Sanierungen, Sonderumlagen und Konflikte. Zweitens der Erneuerungsfonds im Verhältnis zum Sanierungsbedarf der nächsten zehn bis fünfzehn Jahre. Drittens das Reglement und der Begründungsakt: Wertquote, Sondernutzungsrechte an Garten, Terrasse und Parkplatz, Kostenverteiler und Nutzungsbeschränkungen. Ein Gebäude mit schwachem Fonds und anstehender Fassadensanierung kann für eine einzelne Wohnung schnell eine fünfstellige Sonderumlage bedeuten.

Kosten im Besitz

Neben Hypothekarzins und Amortisation tragen Stockwerkeigentümer ihren Anteil an Betriebskosten, Verwaltung, Versicherungen und Einlagen in den Erneuerungsfonds. Diese Beiträge werden nach Wertquote oder nach dem im Reglement vereinbarten Schlüssel verteilt. Hinzu kommen Unterhalt in der eigenen Wohnung, Liegenschaftssteuer und bis Ende 2028 die Einkommenssteuer auf dem Eigenmietwert. Einlagen in den Fonds sind bis 2028 als Unterhalt abziehbar; ab 2029 entfällt dieser Abzug bei Selbstnutzung.

Sanierungen und Energie

Viele Gebäude in Bern-Mittelland aus den 1970er- und 1980er-Jahren stehen vor grossen Erneuerungen. Für die Gemeinschaft ist das eine Organisations- und Finanzierungsfrage: Beschlussquoren, Kostenverteilung, Finanzierung über Fonds, Sonderumlagen oder eine Hypothek der Gemeinschaft. Energetische Massnahmen wie Wärmepumpe oder Photovoltaik mit Zusammenschluss zum Eigenverbrauch senken Betriebskosten und stützen den Wert. Eine Unterhaltsplanung über zehn bis fünfzehn Jahre ist die Grundlage für gute Entscheidungen.

Verkauf einer Eigentumswohnung

Käufer von Eigentumswohnungen prüfen dieselben Punkte wie Sie beim Kauf. Halten Sie Protokolle, Jahresrechnungen, Budget, Reglement und Fondsstand bereit und legen Sie bekannte Sanierungen offen. Im Kaufvertrag sollte geregelt sein, wer bereits beschlossene, aber noch nicht fakturierte Kosten trägt. Parkplätze in der Einstellhalle können je nach Grundbucheintrag separat verkauft werden. Eine gut geführte Gemeinschaft mit genügend Fonds ist ein echtes Verkaufsargument.

— Begriffe

  • Stockwerkeigentum

    Miteigentum an einer Liegenschaft mit dem ausschliesslichen Recht, bestimmte Räume allein zu nutzen.

  • Wertquote

    Der in Tausendsteln ausgedrückte Anteil einer Stockwerkeinheit am Gesamtgebäude.

  • Erneuerungsfonds

    Die gemeinsame Rücklage einer Stockwerkeigentümergemeinschaft für künftige Sanierungen.

  • Sonderrecht

    Das ausschliessliche Recht eines Stockwerkeigentümers, bestimmte Teile eines Gebäudes zu nutzen und innen auszubauen.

  • Miteigentum

    Eine Eigentumsform, bei der mehrere Personen eine Sache nach Bruchteilen besitzen, ohne dass sie körperlich geteilt ist.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Die Wertquote berücksichtigt neben der Fläche auch Lage, Ausrichtung und Ausbau. Sie bestimmt Kostenanteil und Stimmgewicht und kann deshalb vom Flächenanteil abweichen.
Als Faustregel gelten jährliche Einlagen von rund 0.3 bis 0.5 Prozent des Gebäudeversicherungswerts. Aussagekräftiger ist der Vergleich mit dem Sanierungsbedarf der nächsten Jahre.
Grundsätzlich ja, soweit das Reglement keine Einschränkungen enthält. Kurzzeitvermietungen können reglementarisch begrenzt sein.
Konstruktion und Abdichtung sind meist gemeinschaftlich und werden nach Wertquote verteilt. Belag und Pflege können dem Nutzungsberechtigten zugeordnet sein.
Innert eines Monats ab Kenntnis beim zuständigen Gericht, im Kanton Bern mit vorgängigem Schlichtungsverfahren.
Wenn er im Grundbuch als eigene Einheit oder Miteigentumsanteil eingetragen ist, grundsätzlich ja. Reglement und Vorkaufsrechte sind zu beachten.

Quellen

Zitiervorschlag: Immero AG, «Stockwerkeigentum: Kaufen, besitzen und verkaufen im Kanton Bern», immero.ch/stockwerkeigentum, Stand 24. Oktober 2026. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Bern-Mittelland

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