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— Glossar · Recht

Sonderrecht

Das ausschliessliche Recht eines Stockwerkeigentümers, bestimmte Teile eines Gebäudes zu nutzen und innen auszubauen.

Sonderrecht kann an Wohnungen und abgeschlossenen Räumen bestehen, nicht aber an Teilen, die für Bestand, Festigkeit und äussere Gestalt wichtig sind. Diese sind zwingend gemeinschaftlich. Vom Sonderrecht zu unterscheiden ist das Sondernutzungsrecht, das an einer gemeinschaftlichen Fläche wie Garten oder Parkplatz eingeräumt wird.

Fachlich geprüft von Sajeevan Satkunam, Immero AG · Stand Oktober 2026

Was im Sonderrecht stehen kann

Das Sonderrecht umfasst Wohnungen und in sich abgeschlossene Räume mit eigenem Zugang, etwa Keller- oder Estrichabteile. Innerhalb dieser Räume darf der Stockwerkeigentümer frei nutzen und innen ausbauen, solange er die Rechte der anderen und die Gebäudestruktur nicht beeinträchtigt. Dazu gehören Bodenbeläge, nicht tragende Wände, Küchen- und Badeinrichtungen.

Was zwingend gemeinschaftlich bleibt

Nicht ins Sonderrecht fallen der Boden der Liegenschaft, Bauteile, die für Bestand, Gliederung und Festigkeit wichtig sind, die äussere Gestalt sowie Anlagen und Einrichtungen, die auch anderen dienen, etwa Hauptleitungen. Fenster, Fassade und tragende Wände sind deshalb gemeinschaftlich, auch wenn sie an die eigene Wohnung grenzen. Daraus ergibt sich, wer welche Kosten trägt.

Beispiel

Eine Eigentümerin möchte ihre Fenster ersetzen. Weil Fenster zur äusseren Gestalt gehören, sind sie gemeinschaftlich; der Ersatz braucht einen Beschluss der Gemeinschaft, und die Kosten werden gemäss Reglement verteilt.

— Häufige Fragen

Meist nur teilweise. Konstruktion und Abdichtung sind gemeinschaftlich, Belag und Ausstattung können dem Sonderrecht zugeordnet sein.
Das Sondernutzungsrecht betrifft eine gemeinschaftliche Fläche, etwa einen Garten, die nur eine Partei nutzen darf.
Im Begründungsakt mit den Aufteilungsplänen und im Reglement.

— Selbst rechnen

Zitiervorschlag: Immero AG (2026): Sonderrecht — Definition. Fachglossar Schweizer Immobilienbegriffe. https://www.immero.ch/glossar/sonderrecht

— Vertiefung im Ratgeber

— Verwandte Begriffe

  • Stockwerkeigentum

    Miteigentum an einer Liegenschaft mit dem ausschliesslichen Recht, bestimmte Räume allein zu nutzen.

  • Wertquote

    Der in Tausendsteln ausgedrückte Anteil einer Stockwerkeinheit am Gesamtgebäude.

  • Miteigentum

    Eine Eigentumsform, bei der mehrere Personen eine Sache nach Bruchteilen besitzen, ohne dass sie körperlich geteilt ist.

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— Bern-Mittelland

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