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— Glossar · Recht

Miteigentum

Eine Eigentumsform, bei der mehrere Personen eine Sache nach Bruchteilen besitzen, ohne dass sie körperlich geteilt ist.

Jede Miteigentümerin hat eine Quote, etwa die Hälfte, über die sie verfügen kann; die übrigen haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht gegenüber Dritten. Ehepaare und Konkubinatspaare erwerben Wohneigentum meist zu Miteigentum. Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Miteigentums mit Sonderrecht an bestimmten Räumen.

Fachlich geprüft von Sajeevan Satkunam, Immero AG · Stand Oktober 2026

Quoten und Verfügung

Beim Miteigentum hat jede Person eine Quote am Ganzen, etwa die Hälfte. Über ihre Quote kann sie verfügen: verkaufen, verschenken, belasten. Die anderen Miteigentümer haben dabei ein gesetzliches Vorkaufsrecht gegenüber Dritten. Über die Sache als Ganzes entscheiden die Miteigentümer gemeinsam, je nach Geschäft mit unterschiedlichen Mehrheiten: gewöhnliche Verwaltung mit einfacher Mehrheit, wichtige Massnahmen mit qualifizierter Mehrheit, Verkauf der ganzen Sache einstimmig.

Auflösung des Miteigentums

Jeder Miteigentümer kann grundsätzlich die Aufhebung verlangen, sofern sie nicht vertraglich für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen ist. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht, notfalls durch Versteigerung. Bei Paaren lohnt sich deshalb ein Vertrag, der Beiträge, Wertveränderung und das Vorgehen bei Trennung regelt.

Beispiel

Ein Paar kauft eine Wohnung zu je hälftigem Miteigentum, obwohl die Partnerin 150’000 Franken mehr Eigenkapital eingebracht hat. Ohne Vereinbarung erhalten beide bei einer Auflösung je die Hälfte des Nettoerlöses. Ein Vertrag hätte die Rückerstattung des Mehrbetrags sichergestellt.

— Häufige Fragen

Ja, die anderen Miteigentümer haben aber ein gesetzliches Vorkaufsrecht.
Meist ja, solidarisch gegenüber der Bank, unabhängig von der Quote.
Ja, eine besondere Form mit Sonderrecht an bestimmten Räumen.

— Selbst rechnen

Zitiervorschlag: Immero AG (2026): Miteigentum — Definition. Fachglossar Schweizer Immobilienbegriffe. https://www.immero.ch/glossar/miteigentum

— Vertiefung im Ratgeber

— Verwandte Begriffe

  • Gesamteigentum

    Eine Eigentumsform, bei der mehrere Personen eine Sache gemeinsam besitzen, ohne dass jemand eine verfügbare Quote hat.

  • Stockwerkeigentum

    Miteigentum an einer Liegenschaft mit dem ausschliesslichen Recht, bestimmte Räume allein zu nutzen.

  • Wertquote

    Der in Tausendsteln ausgedrückte Anteil einer Stockwerkeinheit am Gesamtgebäude.

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— Bern-Mittelland

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