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Grundbuchauszug lesen: Was drinsteht und worauf Käufer achten

Der Grundbuchauszug zeigt Eigentum, Fläche, Dienstbarkeiten, Grundlasten, Vormerkungen, Anmerkungen und Grundpfandrechte eines Grundstücks. Für Käufer ist er das wichtigste Dokument vor dem Kauf: Er verrät Wegrechte, Baubeschränkungen, Vorkaufsrechte und die Höhe der Schuldbriefe. Den Auszug erhält, wer ein Interesse glaubhaft macht, etwa als ernsthafte Kaufinteressentin.

Sajeevan Satkunam, Geschäftsführer der Immero AG

Sajeevan Satkunam · Eidg. Dipl. Immobilienbewerter

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 24. Oktober 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Warum der Grundbuchauszug so wichtig ist

Das Grundbuch ist das öffentliche Register aller Rechte an Grundstücken. Was darin steht, gilt grundsätzlich als richtig; wer sich in gutem Glauben darauf verlässt, ist geschützt. Für Käufer ist der Auszug deshalb das wichtigste Prüfdokument: Er zeigt, was genau gekauft wird, wem es gehört und welche Rechte Dritter daran bestehen. Viele Überraschungen nach dem Kauf — ein Wegrecht über den Garten, ein Bauverbot zugunsten des Nachbarn, ein Vorkaufsrecht — hätten sich mit einem genauen Blick in den Auszug vermeiden lassen.

Grundstückbeschreibung und Eigentum

Der erste Teil beschreibt das Grundstück: Gemeinde, Grundstücknummer, E-GRID, Fläche, Art der Bodenbedeckung und Gebäude. Bei Stockwerkeigentum steht hier die Einheit mit Wertquote und Verweis auf das Stammgrundstück. Danach folgt das Eigentum: wer Eigentümer ist, in welcher Form — Allein-, Mit- oder Gesamteigentum — und seit wann, mit dem Rechtsgrund des Erwerbs. Prüfen Sie, ob die verkaufende Person tatsächlich allein verfügungsberechtigt ist, oder ob weitere Miteigentümer oder eine Erbengemeinschaft zustimmen müssen.

Dienstbarkeiten und Grundlasten

Dienstbarkeiten sind Rechte Dritter am Grundstück oder Rechte des Grundstücks an anderen Grundstücken. Typisch sind Wegrechte, Durchleitungsrechte für Leitungen, Bau- und Höhenbeschränkungen, Näherbaurechte, Parkplatzrechte und Wohnrechte. Im Auszug steht oft nur das Stichwort; der genaue Inhalt ergibt sich aus dem Beleg, dem ursprünglichen Dienstbarkeitsvertrag. Verlangen Sie diese Belege, wenn eine Dienstbarkeit die Nutzung betreffen könnte. Grundlasten verpflichten den Eigentümer zu einer Leistung, etwa zu Unterhaltsbeiträgen an eine Privatstrasse.

Vormerkungen und Anmerkungen

Vormerkungen sichern persönliche Rechte, sodass sie auch gegenüber späteren Eigentümern wirken: Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte, vorgemerkte Mietverträge, Verfügungsbeschränkungen. Ein vorgemerktes Vorkaufsrecht kann dazu führen, dass eine berechtigte Person in den Kaufvertrag eintritt. Anmerkungen weisen auf öffentlich-rechtliche Beschränkungen oder besondere Verhältnisse hin, etwa eine Veräusserungsbeschränkung wegen eines Pensionskassen-Vorbezugs, eine Zugehör-Anmerkung oder ein Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft.

Grundpfandrechte

Im letzten Abschnitt stehen die Grundpfandrechte, heute meist Register-Schuldbriefe, mit Betrag, Rang und Gläubiger. Wichtig: Der Schuldbrief zeigt den maximalen Sicherungsbetrag, nicht die aktuelle Hypothek. Ein Haus mit Schuldbriefen über 900’000 Franken kann eine Hypothek von 400’000 Franken haben. Beim Verkauf werden die Schuldbriefe entweder an die Bank der Käuferschaft übertragen oder gelöscht. Das Notariat koordiniert, dass die Hypothek der Verkäuferschaft aus dem Kaufpreis abgelöst wird, bevor die Käuferin Eigentum erhält.

Was im Grundbuch nicht steht

Nicht alles Relevante steht im Grundbuch. Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen wie Zonenplan, Baulinien, Lärmempfindlichkeitsstufen oder belastete Standorte stehen im ÖREB-Kataster, der im Kanton Bern online einsehbar ist. Gesetzliche Pfandrechte für Grundstückgewinn- oder Handänderungssteuer und Bauhandwerkerpfandrechte können entstehen, bevor sie eingetragen sind. Und die Baubewilligungsakten, die zeigen, ob alle Gebäudeteile bewilligt wurden, liegen bei der Gemeinde. Eine vollständige Prüfung nutzt alle drei Quellen.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand September 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Kaufen in einem engen Markt

Der Markt in Bern-Mittelland ist eng: Gut gelegene Objekte sind häufig vergeben, bevor sie breit inseriert werden. Wer die Finanzierung vorab klärt, kann bei einer Gelegenheit schnell und verbindlich handeln — das ist oft entscheidender als der letzte Verhandlungsfranken. Einzurechnen sind ausserdem die Kaufnebenkosten von rund 2.5 bis 3 % des Kaufpreises: 1.8 % Handänderungssteuer plus Notariats- und Grundbuchgebühren. Bei Selbstnutzung als Hauptwohnsitz kann die Handänderungssteuer auf den ersten 800’000 Franken erlassen werden; dann sinken die Nebenkosten deutlich. Diese Kosten müssen aus Eigenmitteln bezahlt werden und laufen nicht über die Hypothek.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand: 24. Oktober 2026. Fachlich geprüft durch Sajeevan Satkunam. Zitiervorschlag: Immero AG (2026): Grundbuchauszug lesen: Was drinsteht und worauf Käufer achten. https://www.immero.ch/ratgeber/grundbuchauszug-lesen

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Gewisse Angaben wie Eigentümer und Grundstücksbeschreibung sind öffentlich. Für den vollständigen Auszug braucht es ein glaubhaftes Interesse, etwa als Kaufinteressentin mit Zustimmung des Eigentümers.
Die Gebühr ist kantonal geregelt und liegt meist im tiefen zweistelligen Frankenbereich. Bei der Vermarktung stellt der Verkäufer den Auszug in der Regel zur Verfügung.
Für eine Kaufprüfung sollte er nicht älter als einige Wochen sein. Das Notariat bestellt vor der Beurkundung ohnehin einen aktuellen Auszug.
Nicht ganz. Gesetzliche Pfandrechte für Steuern oder Bauhandwerker können bestehen, bevor sie eingetragen sind, und öffentlich-rechtliche Beschränkungen stehen teilweise nur im ÖREB-Kataster.

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