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— Glossar · Bau & Zonen

E-GRID

Die eidgenössische Grundstücksidentifikation — eine schweizweit eindeutige Kennung für jedes Grundstück.

Anders als die kantonale Parzellennummer, die sich zwischen Gemeinden wiederholen kann, ist der E-GRID landesweit eindeutig. Er beginnt mit CH und umfasst zwölf Ziffern. Für die Identifikation eines Grundstücks in Registern, Verträgen und Datenabfragen ist er die zuverlässigste Angabe.

Wozu es den E-GRID gibt

Parzellennummern werden von Gemeinden und Grundbuchkreisen vergeben und wiederholen sich deshalb. Die Parzelle 1234 existiert in vielen Gemeinden. Der E-GRID löst dieses Problem: Er ist eine landesweit eindeutige Kennung, die jedem Grundstück im Rahmen der amtlichen Vermessung zugeteilt wird. Register, Behörden und Datenplattformen können ein Grundstück damit ohne Verwechslung identifizieren.

Aufbau und Fundort

Der E-GRID beginnt mit den Buchstaben CH, gefolgt von zwölf Ziffern. Sie finden ihn im Grundbuchauszug, im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen und in den Geoportalen von Bund und Kanton, etwa auf map.geo.admin.ch durch Anklicken der Parzelle. Für Anfragen bei Behörden, Banken oder Notariat ist er die zuverlässigste Angabe zum Grundstück.

Warum er für Bewertung und Datenabfragen zählt

Über den E-GRID lassen sich Informationen aus verschiedenen Quellen eindeutig verknüpfen: Zonenplan, Eigentumsbeschränkungen, Gebäude- und Wohnungsregister. Unsere Bewertungen stützen sich unter anderem auf solche amtlichen Geodaten. Wer uns für eine Ersteinschätzung Adresse oder E-GRID nennt, erspart Rückfragen zur Identifikation.

Beispiel

Eine Erbengemeinschaft besitzt Grundstücke in Köniz und Belp mit derselben Parzellennummer. In der Korrespondenz mit Bank und Notariat werden sie über den E-GRID eindeutig unterschieden, sodass keine Verwechslung bei der Teilung entsteht.

— Häufige Fragen

Ja, jedes in der amtlichen Vermessung erfasste Grundstück, auch Stockwerkeinheiten und selbständige und dauernde Rechte wie Baurechte.
Nein. Er bleibt bestehen, solange das Grundstück nicht geteilt oder mit einem anderen vereinigt wird.
Nein. Er ist ein Identifikator und in öffentlichen Geoportalen einsehbar.