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Kaufrecht, Vorkaufsrecht, Rückkaufsrecht: Die Unterschiede einfach erklärt

Ein Vorkaufsrecht gibt das Recht, in einen Kaufvertrag mit einem Dritten einzutreten. Ein Kaufrecht gibt das Recht, ein Grundstück zu einem bestimmten Preis zu kaufen, ohne dass der Eigentümer verkaufen will. Ein Rückkaufsrecht erlaubt dem Verkäufer, das Grundstück zurückzukaufen. Alle drei müssen beim Grundstück öffentlich beurkundet werden — ausser dem limitierten Vorkaufsrecht — und können im Grundbuch vorgemerkt werden.

Sajeevan Satkunam, Geschäftsführer der Immero AG

Sajeevan Satkunam · Eidg. Dipl. Immobilienbewerter

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 24. Oktober 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Drei Rechte mit unterschiedlicher Wirkung

Kaufrecht, Vorkaufsrecht und Rückkaufsrecht werden oft verwechselt, wirken aber ganz verschieden. Gemeinsam ist ihnen, dass sie das Recht einräumen, unter bestimmten Bedingungen Eigentum an einem Grundstück zu erwerben. Unterschiedlich ist der Auslöser: Beim Vorkaufsrecht entscheidet der Eigentümer, ob er verkauft. Beim Kaufrecht entscheidet der Berechtigte, ob er kauft. Beim Rückkaufsrecht entscheidet der frühere Verkäufer, ob er das Grundstück zurückholt. Wer eine dieser Rechte im Grundbuch sieht, sollte genau wissen, was sie bedeutet.

Das Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht berechtigt, in einen Kaufvertrag einzutreten, den der Eigentümer mit einem Dritten abschliesst. Es entsteht vertraglich oder von Gesetzes wegen, etwa für Miteigentümer (Art. 682 ZGB). Ein unlimitiertes Vorkaufsrecht gibt das Recht, zu den Bedingungen des Drittvertrags zu kaufen; ein limitiertes legt den Preis im Voraus fest. Der Eigentümer muss den Berechtigten über den Abschluss informieren, der dann innert drei Monaten entscheiden kann. Für Käufer bedeutet ein Vorkaufsrecht: Sie können einen Vertrag unterschreiben und trotzdem leer ausgehen.

Das Kaufrecht

Das Kaufrecht berechtigt, ein Grundstück zu einem bestimmten Preis zu kaufen, unabhängig davon, ob der Eigentümer verkaufen will. Es ist das stärkste der drei Rechte und wird etwa bei Mietkauf, bei Landreserven von Bauträgern oder bei der Nachfolgeplanung in Familien eingesetzt. Kaufrechte müssen öffentlich beurkundet werden und sind auf höchstens zehn Jahre befristet. Im Grundbuch vorgemerkt, wirken sie auch gegenüber späteren Eigentümern. Ein vorgemerktes Kaufrecht drückt den Marktwert eines Grundstücks erheblich, weil es den Verkauf an Dritte faktisch blockiert.

Das Rückkaufsrecht

Das Rückkaufsrecht erlaubt dem Verkäufer, das verkaufte Grundstück unter bestimmten Bedingungen zurückzukaufen. Gemeinden nutzen es bei der Abgabe von Bauland, um eine Überbauung innert Frist sicherzustellen; Eltern bei der Übertragung an Kinder, um zu verhindern, dass das Haus an Dritte verkauft wird. Es muss öffentlich beurkundet werden und ist auf höchstens 25 Jahre beschränkt. Für Käufer ist wichtig, zu welchem Preis zurückgekauft werden kann — oft der ursprüngliche Kaufpreis ohne Berücksichtigung der Wertsteigerung.

Was das für Käufer bedeutet

Prüfen Sie im Grundbuchauszug die Vormerkungen und lassen Sie sich die Belege zeigen. Ein Vorkaufsrecht verzögert den Kauf und kann ihn vereiteln; der Kaufvertrag sollte deshalb regeln, was in diesem Fall geschieht. Ein Kaufrecht eines Dritten macht den Kauf praktisch unmöglich, solange es läuft. Ein Rückkaufsrecht einer Gemeinde verpflichtet meist zu einer Überbauung innert Frist. Banken berücksichtigen solche Rechte bei der Belehnung, teilweise mit deutlichen Abschlägen.

Was das für Verkäufer bedeutet

Verkäufer müssen bestehende Vorkaufsrechte bei der Vermarktung offenlegen und die Berechtigten nach Vertragsabschluss informieren. Bewährt hat sich, Vorkaufsberechtigte frühzeitig anzufragen, ob sie Interesse haben oder verzichten. Ein schriftlicher Verzicht vor der Vermarktung beschleunigt den Verkauf erheblich. Wer selbst ein Recht einräumen will, etwa einem Kind, sollte die Folgen für den späteren Verkehrswert bedenken: Ein Grundstück mit langfristigem Kaufrecht ist für Dritte kaum verkäuflich.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand September 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Kaufen in einem engen Markt

Der Markt in Bern-Mittelland ist eng: Gut gelegene Objekte sind häufig vergeben, bevor sie breit inseriert werden. Wer die Finanzierung vorab klärt, kann bei einer Gelegenheit schnell und verbindlich handeln — das ist oft entscheidender als der letzte Verhandlungsfranken. Einzurechnen sind ausserdem die Kaufnebenkosten von rund 2.5 bis 3 % des Kaufpreises: 1.8 % Handänderungssteuer plus Notariats- und Grundbuchgebühren. Bei Selbstnutzung als Hauptwohnsitz kann die Handänderungssteuer auf den ersten 800’000 Franken erlassen werden; dann sinken die Nebenkosten deutlich. Diese Kosten müssen aus Eigenmitteln bezahlt werden und laufen nicht über die Hypothek.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand: 24. Oktober 2026. Fachlich geprüft durch Sajeevan Satkunam. Zitiervorschlag: Immero AG (2026): Kaufrecht, Vorkaufsrecht, Rückkaufsrecht: Die Unterschiede einfach erklärt. https://www.immero.ch/ratgeber/kaufrecht-vorkaufsrecht-rueckkaufsrecht

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Vertragliche Vorkaufsrechte an Grundstücken dürfen für höchstens 25 Jahre vereinbart und für diese Dauer im Grundbuch vorgemerkt werden.
Ein Vorkaufsrecht, das den Preis festlegt (limitiert), bedarf der öffentlichen Beurkundung. Ein Vorkaufsrecht ohne Preisbestimmung kann schriftlich vereinbart werden.
Vorgemerkte Rechte stehen im Grundbuchauszug. Gesetzliche Vorkaufsrechte, etwa unter Miteigentümern, gelten auch ohne Eintrag.
Nein, es ändert nur den Käufer. Der Berechtigte tritt zu den gleichen Bedingungen in den Vertrag ein, die mit dem Dritten vereinbart wurden.

— Bern-Mittelland

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