immero.ch — Swiss Real Estate

Handänderungssteuer-Rechner

Handänderungssteuer Kanton Bern.

Berechnen Sie die Handänderungssteuer von 1.8 % und Ihre gesamten Kaufnebenkosten im Kanton Bern. Kostenlos, ohne Anmeldung.

900'000 CHF

Handänderungssteuer (1.8 %)

Kanton Bern

CHF 16'200

Anteil Käufer

CHF 16'200

Anteil Verkäufer

CHF 0

Ihre Kaufnebenkosten (ca.)

CHF 18'900

inkl. geschätzter Notariats- und Grundbuchgebühren von rund CHF 2'700

Kauf begleiten lassen

Die Handänderungssteuer im Kanton Bern beträgt 1.8 % des Kaufpreises. Die Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer ist frei vereinbar; üblicherweise trägt sie die Käuferschaft. Notariats- und Grundbuchgebühren sind eine grobe Richtgrösse und variieren je nach Geschäft. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Was ist die Handänderungssteuer?

Die Handänderungssteuer ist eine kantonale Abgabe, die beim Eigentumswechsel einer Immobilie erhoben wird. Im Kanton Bern beträgt sie 1.8 % des Kaufpreises und wird üblicherweise von der Käuferschaft getragen. Sie wird bei der Beurkundung fällig und über das Grundbuchamt abgewickelt.

Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer

Wer die Steuer trägt, ist gesetzlich nicht zwingend festgelegt, sondern wird im Kaufvertrag geregelt. Marktüblich ist die vollständige Übernahme durch die Käuferschaft; verhandelbar ist aber auch eine hälftige Teilung. Wir weisen die Kostenverteilung in jedem Verkaufsprozess transparent aus, damit es beim Notar keine Überraschungen gibt.

Die gesamten Kaufnebenkosten im Blick

Die Handänderungssteuer ist nur ein Teil der Erwerbsnebenkosten. Hinzu kommen Notariats- und Grundbuchgebühren sowie allenfalls Kosten für die Errichtung oder Übertragung von Schuldbriefen. In Summe sind im Kanton Bern rund 3 bis 4 % des Kaufpreises einzuplanen — ein Betrag, der aus Eigenmitteln zu finanzieren ist und nicht über die Hypothek läuft.

— Häufige Fragen

Zur Handänderungssteuer.

Im Kanton Bern beträgt die Handänderungssteuer 1.8 % des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von CHF 900'000 sind das CHF 16'200.
Die Verteilung ist frei vereinbar. Üblicherweise trägt sie die Käuferschaft, in manchen Geschäften wird sie hälftig geteilt. Die Regelung wird im Kaufvertrag festgehalten.
Neben der Handänderungssteuer fallen Notariats- und Grundbuchgebühren an. Insgesamt sollten Käufer im Kanton Bern mit rund 3 bis 4 % des Kaufpreises an Nebenkosten rechnen.
In bestimmten Fällen wie Erbgang, Schenkung oder Eigentumswechsel unter Ehegatten kann eine Befreiung oder ein Aufschub greifen. Das prüft das zuständige Grundbuchamt im Einzelfall.