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— Finanzierung · 8 Min. Lesezeit

Immobilienrente und Umkehrhypothek: Im Haus bleiben und Kapital freisetzen

Umkehrhypotheken, bei denen die Bank eine Rente gegen wachsende Schuld zahlt, sind in der Schweiz kaum verbreitet. Wer im Alter Kapital aus dem Eigenheim lösen will, hat realistischere Wege: eine Erhöhung der Hypothek mit Tragbarkeitsnachweis, den Verkauf mit Rückmiete, einen Teilverkauf an Angehörige oder den Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht. Jede Variante hat Kosten, die man kennen sollte.

Themenschwerpunkt: Eigenheim im Alter
Sayan Satkunam, Geschäftsführer der Immero AG

Sayan Satkunam · B. Sc. Banking & Finance

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 24. Oktober 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Das Problem: viel Vermögen, wenig Liquidität

Viele Pensionierte in Bern-Mittelland besitzen ein Eigenheim, dessen Wert sich über Jahrzehnte vervielfacht hat, während das laufende Einkommen mit der Pensionierung gesunken ist. Das Vermögen steckt im Haus, die Rente reicht knapp. Daraus entsteht der Wunsch, Kapital aus der Liegenschaft zu lösen, ohne auszuziehen. Im angelsächsischen Raum ist dafür die Umkehrhypothek verbreitet. In der Schweiz ist sie die Ausnahme — aus Gründen, die man kennen sollte, bevor man sich auf einen Anbieter festlegt.

Wie eine Umkehrhypothek funktioniert

Bei einer Umkehrhypothek zahlt die Bank der Eigentümerin eine Rente oder einen Einmalbetrag aus. Zinsen werden nicht laufend bezahlt, sondern der Schuld zugeschlagen. Zurückgezahlt wird alles beim Verkauf oder aus dem Nachlass. Die Schuld wächst also mit jedem Jahr, während der Wert der Liegenschaft unsicher ist. Deshalb setzen die wenigen Anbieter die maximale Belehnung tief an, verlangen meist ein Mindestalter und ein gut verkäufliches Objekt. Die Erben übernehmen eine belastete Liegenschaft oder müssen verkaufen.

Variante 1: Hypothek erhöhen oder nicht amortisieren

Der einfachste Weg ist, die bestehende Hypothek zu erhöhen oder eine geplante Amortisation auszusetzen. Banken prüfen dafür die Tragbarkeit mit dem Renteneinkommen. Wer über Wertschriften oder Freizügigkeitsguthaben verfügt, kann diese als zusätzliche Sicherheit einbringen. Ab 2029 entfällt mit dem Eigenmietwert auch der Schuldzinsabzug für selbstbewohntes Eigentum; eine höhere Hypothek kostet dann netto mehr als heute. Diese Variante eignet sich für einen begrenzten Kapitalbedarf, etwa für eine Renovation oder den Ausgleich unter Kindern.

Variante 2: Verkaufen und zurückmieten

Beim Sale-and-Rent-Back verkauft die Eigentümerin die Liegenschaft und mietet sie anschliessend zurück. Sie erhält den vollen Nettoerlös, zahlt aber künftig Miete. Entscheidend ist der Mietvertrag: lange feste Laufzeit, Verzicht auf Kündigung wegen Eigenbedarf, klare Regeln zu Unterhalt und Mietzinsanpassung. Käufer sind meist Anleger, die den Preis nach der vereinbarten Miete rechnen. Ein tiefer Mietzins senkt damit den Kaufpreis. Die Variante ist transparent und schnell, aber endgültig.

Variante 3: Verkauf mit Wohnrecht oder an Angehörige

Wird die Liegenschaft unter Vorbehalt eines lebenslangen Wohnrechts verkauft, zahlt die Käuferschaft einen um den Wert des Rechts reduzierten Preis, die Verkäuferin wohnt ohne Miete weiter. Für Anleger ist das wegen der ungewissen Dauer wenig attraktiv, für Angehörige dagegen oft eine gute Lösung. Ein Verkauf an Kinder unter Marktwert ist allerdings eine gemischte Schenkung, die bei der Erbteilung ausgeglichen werden muss. Die Regelung gehört in einen notariellen Vertrag, der auch die Geschwister berücksichtigt.

Welche Variante passt

Für einen einmaligen Kapitalbedarf bis rund einem Fünftel des Werts ist die Hypothekenerhöhung meist die günstigste Lösung, sofern die Tragbarkeit gegeben ist. Für einen dauerhaften Einkommensbedarf oder wenn die Liegenschaft ohnehin zu gross ist, ist der Verkauf mit Umzug in eine Wohnung häufig wirtschaftlich besser als jede Rentenkonstruktion. Rückmiete und Wohnrecht lohnen sich vor allem, wenn ein Umzug aus persönlichen Gründen ausgeschlossen ist. Wir rechnen die Varianten auf Wunsch neutral nebeneinander.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand September 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Finanzierungsumfeld 2026

Der SNB-Leitzins liegt seit Juni 2025 bei 0.0 % (SNB, Stand 23. Oktober 2026); zehnjährige Festhypotheken sind ab rund 1.7 % erhältlich, Richtzinsen liegen um 2.0 %, der hypothekarische Referenzzinssatz liegt bei 1.25 %. Trotz dieses tiefen Niveaus rechnen Banken die Tragbarkeit mit einem kalkulatorischen Zins von 4.5 bis 5 % — das bleibt für viele Haushalte die eigentliche Hürde, nicht der Marktzins. Verlangt werden mindestens 20 % Eigenkapital, davon mindestens 10 Prozentpunkte aus harten Eigenmitteln ausserhalb der Pensionskasse.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand: 24. Oktober 2026. Fachlich geprüft durch Sayan Satkunam. Zitiervorschlag: Immero AG (2026): Immobilienrente und Umkehrhypothek: Im Haus bleiben und Kapital freisetzen. https://www.immero.ch/ratgeber/immobilienrente-umkehrhypothek-schweiz

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Nur vereinzelt. Die meisten Banken bieten sie nicht an, weil die Schuld laufend wächst und die Tragbarkeit im klassischen Sinn nicht gegeben ist. Wo sie angeboten werden, sind Belehnung und Auszahlungen bewusst tief angesetzt.
Möglich ist es, wenn die Tragbarkeit mit dem Renteneinkommen gegeben ist oder genügend weiteres Vermögen vorhanden ist. Viele Banken rechnen mit einem kalkulatorischen Zins von rund 5 Prozent und berücksichtigen nur gesicherte Einkommen.
Es setzt das ganze Kapital frei, kostet aber dauerhaft Miete und die künftige Wertsteigerung. Entscheidend ist ein langfristiger, sauber geregelter Mietvertrag.
Jede Variante verändert den Nachlass. Bei einem Verkauf an ein Kind unter Marktwert liegt eine gemischte Schenkung vor, die bei der Erbteilung ausgeglichen werden muss. Kinder sollten früh einbezogen werden.

— Bern-Mittelland

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