— Glossar · Recht
Mängelrüge
auch: Rügefrist
Die Anzeige eines Mangels an den Verkäufer oder Unternehmer, ohne die Gewährleistungsrechte verloren gehen.
Beim Grundstückkauf und bei unbeweglichen Werken beträgt die Rügefrist seit dem 1. Januar 2026 zwingend 60 Tage; für versteckte Mängel ab ihrer Entdeckung. Zuvor galt die Pflicht zur sofortigen Rüge. Die Rüge muss den Mangel konkret beschreiben und sollte schriftlich und beweisbar erfolgen.
Fachlich geprüft von Sajeevan Satkunam, Immero AG · Stand Oktober 2026
Die neue Frist
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Mängel beim Grundstückkauf und an unbeweglichen Werken eine Rügefrist von 60 Tagen. Offene Mängel sind innert 60 Tagen nach Ablieferung, versteckte innert 60 Tagen nach ihrer Entdeckung zu rügen. Kürzere Fristen können vertraglich nicht mehr vereinbart werden. Die Regeln gelten für Verträge, die ab dem 1. Januar 2026 abgeschlossen wurden; für ältere Verträge bleibt es bei der Pflicht zur sofortigen Rüge, soweit der Vertrag nichts anderes vorsieht.
Wie eine Rüge aussehen muss
Die Rüge muss den Mangel so beschreiben, dass der Empfänger ihn identifizieren kann: Ort, Erscheinungsbild, Zeitpunkt der Entdeckung. Fotos helfen. Sie sollte schriftlich und eingeschrieben an den Vertragspartner gehen. Eine pauschale Mitteilung, es gebe Mängel, genügt nicht. Von der Rügefrist zu unterscheiden ist die Verjährung: Ansprüche wegen Mängeln an Bauwerken verjähren in der Regel fünf Jahre nach der Abnahme.
Beispiel
Eine Käuferin entdeckt 14 Monate nach dem Einzug in ihre Neubauwohnung Feuchtigkeit an der Wand zur Terrasse. Sie rügt den Mangel drei Wochen später schriftlich mit Fotos beim Bauträger. Unter dem neuen Recht ist das rechtzeitig; nach altem Recht hätte sie sofort rügen müssen.
— Häufige Fragen
— Selbst rechnen
Zitiervorschlag: Immero AG (2026): Mängelrüge — Definition. Fachglossar Schweizer Immobilienbegriffe. https://www.immero.ch/glossar/maengelruege
— Vertiefung im Ratgeber
— Verwandte Begriffe
- Gewährleistungsausschluss
Eine Vertragsklausel, mit der die Verkäuferschaft die Haftung für Mängel wegbedingt — sie gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel.
- Bauhandwerkerpfandrecht
Ein gesetzliches Pfandrecht, mit dem Handwerker und Unternehmer ihre Forderung für Arbeiten an einem Grundstück sichern können.
- Antrittstermin
Der im Kaufvertrag vereinbarte Zeitpunkt, ab dem Nutzen und Gefahr der Liegenschaft auf die Käuferschaft übergehen.
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