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Finanzierung · 8 Min. Lesezeit

Förderprogramm Energie Kanton Bern: Was Eigentümer erhalten

Das Förderprogramm Energie des Kantons Bern unterstützt den Heizungsersatz durch erneuerbare Systeme und energetische Sanierungen der Gebäudehülle. Die wichtigste Regel: Das Gesuch muss vollständig vor Baubeginn eingereicht sein. Förderbeiträge mindern die steuerlich abziehbaren Kosten.

Themenschwerpunkt: Energie und Immobilienwert
Sayan Satkunam

Sayan Satkunam · B. Sc. Banking & Finance

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 21. September 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Wer hinter dem Programm steht

Das Förderprogramm Energie des Kantons Bern setzt die harmonisierten Förderbestimmungen der Kantone um und wird aus kantonalen Mitteln sowie aus dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen finanziert. Ziel ist, den Ersatz fossiler und elektrischer Heizungen und die energetische Erneuerung des Gebäudeparks zu beschleunigen. Die Konditionen werden periodisch angepasst, zuletzt unter anderem mit einer Umstellung der Bemessung auf die Leistung der neuen statt der alten Heizung.

Heizungsersatz: der häufigste Fördertatbestand

Gefördert wird der Wechsel von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen auf Wärmepumpen, automatische Holzfeuerungen oder einen Anschluss an ein Wärmenetz. Die Beiträge sind gemäss den jüngsten Anpassungen unabhängig davon, ob die ursprüngliche Heizung eine Elektro-, Öl- oder Gasheizung war. Massgebend für die Höhe ist die Leistung der neuen Anlage. Für jede neue Heizanlage ist ein eigenes Gesuch nötig. Da im Kanton Bern Elektroheizungen bis Ende 2031 ersetzt werden müssen, ist das Programm für viele Eigentümer ein fester Baustein der Finanzierung.

Gebäudehülle: gefördert über GEAK-Klassen oder Minergie

Umfassende Sanierungen der Gebäudehülle werden über die Verbesserung der GEAK-Klassen gefördert; Voraussetzung ist in der Regel ein GEAK Plus vor der Sanierung. Alternativ ist eine Förderung über eine Minergie-Zertifizierung möglich, inzwischen für alle Gebäudekategorien. Ein Bonus für Gebäudehülleneffizienz wird nur ausbezahlt, wenn er vorab zugesichert wurde. Das zeigt die Logik des Programms: Entscheidend ist die Zusicherung vor der Ausführung, nicht die Rechnung danach.

Die wichtigste Regel: Gesuch vor Baubeginn

Förderbeiträge werden nur ausgerichtet, wenn das Gesuch vollständig vor Baubeginn eingereicht und zugesichert wurde. Als Baubeginn gilt je nach Massnahme bereits die Bestellung der Anlage. Wer im Winter bei einem Heizungsausfall notfallmässig ersetzt, verliert damit oft den Anspruch. Deshalb lohnt es sich, den Ersatz einer alten Heizung zu planen, bevor sie ausfällt: Offerte einholen, Förderung beantragen, Zusicherung abwarten, dann bestellen.

Förderung und Steuern

Förderbeiträge mindern die abziehbaren Kosten. Wer 40'000 Franken investiert und 8'000 Franken Förderung erhält, kann höchstens 32'000 Franken als Unterhalt oder Energiesparinvestition abziehen. Bis Ende 2028 ist das für selbstbewohntes Eigentum beim Bund und im Kanton möglich. Ab 2029 entfällt der Abzug beim Bund; der Kanton Bern darf ihn bis längstens 2050 beibehalten, hat darüber aber noch nicht entschieden (Stand September 2026). Wer ohnehin ersetzen muss, profitiert deshalb doppelt, wenn er es bis Ende 2028 tut.

So gehen Sie vor

Beginnen Sie mit einer kostenlosen Erstberatung der regionalen Energieberatung oder einer Impulsberatung «erneuerbar heizen». Lassen Sie dann Offerten erstellen, idealerweise mit einer Aussage zur Förderfähigkeit. Prüfen Sie mit dem Förderrechner des Kantons die aktuellen Beiträge und reichen Sie das Gesuch vollständig ein. Erst nach der Zusicherung bestellen. Bewahren Sie alle Belege auf: für die Auszahlung, für die Steuererklärung und später für die Grundstückgewinnsteuer, falls ein Teil als wertvermehrend gilt.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand September 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Finanzierungsumfeld 2026

Der SNB-Leitzins liegt seit Juni 2025 bei 0.0 % und wurde am 18. Juni 2026 bestätigt; zehnjährige Festhypotheken sind ab rund 1.5 % erhältlich, Richtzinsen liegen um 1.8 %, der hypothekarische Referenzzinssatz liegt bei 1.25 %. Trotz dieses tiefen Niveaus rechnen Banken die Tragbarkeit mit einem kalkulatorischen Zins von 4.5 bis 5 % — das bleibt für viele Haushalte die eigentliche Hürde, nicht der Marktzins. Verlangt werden mindestens 20 % Eigenkapital, davon mindestens 10 Prozentpunkte aus harten Eigenmitteln ausserhalb der Pensionskasse.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Vollständig vor Baubeginn. Wer bereits gebaut oder bestellt hat, verliert in der Regel den Anspruch.
Unter anderem der Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Wärmepumpen, Holzfeuerungen oder Fernwärme sowie energetische Sanierungen der Gebäudehülle, bemessen an der Verbesserung der GEAK-Klassen oder einem Minergie-Standard.
Sie hängen von Massnahme, Leistung und Gebäude ab und werden periodisch angepasst. Den aktuellen Stand zeigt der Förderrechner des Kantons.
Ja, aber abziehbar sind nur die Kosten nach Abzug des Förderbeitrags. Wer 40'000 Franken investiert und 8'000 Franken Förderung erhält, kann höchstens 32'000 Franken geltend machen.
Die regionale Energieberatung bietet eine kostenlose Erstberatung. Viele Installateure reichen das Gesuch im Auftrag ein, die Verantwortung bleibt aber beim Eigentümer.

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