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— Verkauf · 7 Min. Lesezeit

Grundstück oder Bauland erben: Bewerten, behalten, verkaufen

Wer ein unbebautes Grundstück oder Bauland erbt, erbt Möglichkeiten und Pflichten: Zone, Erschliessung, allfällige Bauverpflichtungen und Steuern. Die Erbengemeinschaft muss sich über Behalten, Teilen, Verkaufen oder eine Abgabe im Baurecht einigen. Grundlage ist eine Bewertung, die den Baulandwert nach Ausnützung und Markt bestimmt, nicht nach dem amtlichen Wert.

Sajeevan Satkunam, Geschäftsführer der Immero AG

Sajeevan Satkunam · Eidg. Dipl. Immobilienbewerter

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 24. Oktober 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Was mit dem Erbe übergeht

Mit dem Tod geht das Eigentum an einem Grundstück auf die Erben über, als Erbengemeinschaft im Gesamteigentum. Im Grundbuch wird das mit einer Erbbescheinigung nachgetragen. Mit dem Grundstück gehen alle Rechte und Pflichten über: Dienstbarkeiten, allfällige Bauverpflichtungen, Erschliessungsbeiträge, Liegenschaftssteuern. Bei Bauland stellt sich danach die zentrale Frage, was mit dem Potenzial geschehen soll. Bevor diese Frage beantwortet werden kann, braucht es Klarheit über die Rechtslage und den Wert.

Die Rechtslage klären

Prüfen Sie zuerst im Zonenplan und im Baureglement der Gemeinde, in welcher Zone die Parzelle liegt, welche Nutzung erlaubt ist und wie gross die zulässige Ausnützung ist. Im ÖREB-Kataster sehen Sie öffentlich-rechtliche Beschränkungen wie Baulinien, Lärmstufen oder belastete Standorte. Klären Sie den Stand der Erschliessung und ob Erschliessungsbeiträge offen sind. Fragen Sie die Gemeinde nach laufenden Ortsplanungsrevisionen: Eine Rückzonung oder Umzonung kann den Wert erheblich verändern, im Kanton Bern bei Einzonungen verbunden mit einer Mehrwertabgabe.

Den Wert bestimmen

Der amtliche Wert einer Parzelle liegt meist deutlich unter dem Marktwert und taugt für die Erbteilung nicht. Bauland wird über Vergleichspreise und über den Residualwert bewertet: Was ist die mögliche Überbauung wert, abzüglich Bau- und Nebenkosten, Finanzierung und Gewinn eines Bauträgers? Eine solche Bewertung zeigt auch, wie stark der Wert von Annahmen abhängt. Für die Erbengemeinschaft ist eine unabhängige Bewertung die Grundlage jeder fairen Lösung, ob verkauft, geteilt oder von einem Erben übernommen wird.

Vier Wege

Die Erben können das Grundstück gemeinsam behalten, etwa als Landreserve. Sie können es verkaufen und den Erlös teilen. Ein Erbe kann es übernehmen und die anderen auszahlen. Oder die Erben geben es im Baurecht ab und teilen den jährlichen Baurechtszins. Gemeinsames Behalten setzt Einigkeit voraus und ist auf Dauer konfliktanfällig. Der Verkauf ist meist die einfachste Lösung. Das Baurecht eignet sich, wenn das Land in der Familie bleiben soll, verlangt aber eine langfristige gemeinsame Verwaltung oder die Umwandlung in Miteigentum.

Steuern

Im Kanton Bern sind Ehegatten und Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit; andere Erben werden je nach Verwandtschaftsgrad besteuert. Die Grundstückgewinnsteuer wird beim Erbgang aufgeschoben. Beim späteren Verkauf wird der Gewinn ab dem letzten steuerbaren Erwerb berechnet, also oft ab dem Kauf durch die Eltern oder Grosseltern; die Besitzdauer der Erblasser zählt mit. Bei lange gehaltenem Bauland kann die Besitzdauer-Reduktion von bis zu 70 Prozent greifen. Die Anlagekosten müssen belegt werden — alte Kaufverträge und Erschliessungsrechnungen sind deshalb wertvoll.

Typische Konflikte vermeiden

Konflikte in Erbengemeinschaften entstehen meist über den Wert und über die Frage, wer was will. Eine neutrale Bewertung und ein offenes Gespräch über die Interessen aller Erben verhindern viele Streitigkeiten. Wer das Land übernehmen will, sollte die Finanzierung früh klären; Banken finanzieren Bauland zurückhaltender als bebaute Liegenschaften. Kann sich die Gemeinschaft nicht einigen, kann jeder Erbe die Teilung verlangen, notfalls gerichtlich mit Versteigerung. Dieser Weg ist teuer und selten im Interesse aller.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand September 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Verkaufen in einem Nachfragemarkt

In weiten Teilen von Bern-Mittelland übersteigt die Nachfrage das Angebot — für Verkäuferinnen und Verkäufer ein günstiges Umfeld, das aber zu einem verbreiteten Fehler verleitet: einem überhöhten Ansatzpreis. Bleibt ein Objekt zu lange am Markt, gilt es rasch als Ladenhüter und wird am Ende unter Wert verkauft. Wirtschaftlich relevant ist zudem die Grundstückgewinnsteuer, die mit der Besitzdauer sinkt, sowie die Frage, ob offen oder diskret über ein Off-Market-Netzwerk vermarktet wird.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand: 24. Oktober 2026. Fachlich geprüft durch Sajeevan Satkunam. Zitiervorschlag: Immero AG (2026): Grundstück oder Bauland erben: Bewerten, behalten, verkaufen. https://www.immero.ch/ratgeber/grundstueck-bauland-erben

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Im Kanton Bern sind Ehegatten und Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit. Andere Erben werden je nach Verwandtschaftsgrad besteuert. Die Grundstückgewinnsteuer wird beim Erbgang aufgeschoben.
In der Erbengemeinschaft gilt grundsätzlich Einstimmigkeit. Jeder Erbe kann aber die Teilung verlangen, notfalls gerichtlich.
Dann ist ihr Wert tiefer, weil Kosten und Zeit für die Erschliessung anfallen. Klären Sie mit der Gemeinde den Stand der Erschliessungsplanung.
Je nach Gemeinde und Einzonungszeitpunkt können Bauverpflichtungen bestehen. Sie stehen in Zonenplan, Baureglement oder in Verträgen mit der Gemeinde.

— Bern-Mittelland

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