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— Glossar · Recht

Anmerkung

auch: Grundbuchanmerkung

Ein Grundbucheintrag, der auf öffentlich-rechtliche Beschränkungen oder besondere Verhältnisse eines Grundstücks hinweist.

Anmerkungen begründen in der Regel kein Recht, sondern machen auf eines aufmerksam: etwa eine Veräusserungsbeschränkung wegen eines Pensionskassen-Vorbezugs, ein Reglement der Stockwerkeigentümer, Zugehör oder eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung. Für Käufer sind sie wichtige Hinweise auf Pflichten, die mit dem Grundstück verbunden sind.

Fachlich geprüft von Sajeevan Satkunam, Immero AG · Stand Oktober 2026

Hinweis statt Recht

Anmerkungen begründen in der Regel keine neuen Rechte, sondern weisen auf bestehende Verhältnisse hin, damit sie für jeden erkennbar sind. Typisch sind die Veräusserungsbeschränkung bei einem Vorbezug aus der Pensionskasse, das Nutzungs- und Verwaltungsreglement einer Stockwerkeigentümergemeinschaft, Zugehör oder öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, die eine Behörde anmerken lässt.

Was Käufer daraus lesen

Eine angemerkte Veräusserungsbeschränkung wegen eines Pensionskassen-Vorbezugs bedeutet, dass der Verkäufer den Vorbezug bei einem Verkauf zurückzahlen muss — für Käufer ohne Folgen, für die Abwicklung aber wichtig. Ein angemerktes Reglement gilt für jeden Erwerber einer Stockwerkeinheit. Öffentlich-rechtliche Anmerkungen können Nutzungen einschränken und sollten mit dem ÖREB-Kataster abgeglichen werden.

Beispiel

Im Grundbuch einer Wohnung ist eine Veräusserungsbeschränkung nach dem Wohneigentumsförderungsgesetz angemerkt. Beim Verkauf überweist das Notariat einen Teil des Erlöses an die Pensionskasse der Verkäuferin, worauf die Anmerkung gelöscht wird.

— Häufige Fragen

Das hängt vom Inhalt ab. Viele Anmerkungen betreffen den Verkäufer, andere wie ein Reglement gelten für Sie.
Je nach Art der Eigentümer, eine Vorsorgeeinrichtung oder eine Behörde.
Die Vormerkung verstärkt ein persönliches Recht gegenüber Dritten, die Anmerkung weist auf ein bestehendes Verhältnis hin.

— Selbst rechnen

Zitiervorschlag: Immero AG (2026): Anmerkung — Definition. Fachglossar Schweizer Immobilienbegriffe. https://www.immero.ch/glossar/anmerkung

— Vertiefung im Ratgeber

— Verwandte Begriffe

  • Vormerkung

    Ein Grundbucheintrag, der ein persönliches Recht so sichert, dass es auch gegenüber späteren Eigentümern wirkt.

  • Grundbuch

    Das amtliche Register, in dem Eigentum, Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte an Grundstücken eingetragen sind.

  • Zugehör

    Bewegliche Sachen, die dauernd der Nutzung einer Liegenschaft dienen und beim Verkauf mitgehen, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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— Bern-Mittelland

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