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— Glossar · Bau & Zonen

Baulinie

Eine in einem Plan festgelegte Linie, über die hinaus nicht gebaut werden darf, etwa gegenüber Strassen, Gewässern oder Wald.

Baulinien sichern Raum für Strassen, Gewässerräume, Leitungen oder Sichtachsen. Sie können ein Grundstück erheblich einschränken, weil die Fläche zwischen Baulinie und Grenze nicht überbaut werden darf. Baulinien stehen in Überbauungsordnungen, Strassenplänen oder im Zonenplan und sind im ÖREB-Kataster einsehbar.

Fachlich geprüft von Sajeevan Satkunam, Immero AG · Stand Oktober 2026

Zweck der Baulinie

Baulinien halten Raum frei: für bestehende und geplante Strassen, für Gewässerräume, für Leitungen oder aus städtebaulichen Gründen. Zwischen Baulinie und Grenze darf grundsätzlich nicht gebaut werden, bestehende Bauten geniessen Besitzstand. Baulinien werden in Überbauungsordnungen, Strassenplänen oder Baulinienplänen festgelegt und sind im ÖREB-Kataster ersichtlich.

Wirkung auf den Wert

Eine Baulinie kann die überbaubare Fläche eines Grundstücks deutlich verkleinern, vor allem bei schmalen Parzellen entlang von Strassen oder Bächen. Für Bauland ist sie deshalb ein zentraler Prüfpunkt, weil sie die realisierbare Fläche und damit den Residualwert beeinflusst. Bei bestehenden Gebäuden kann eine Baulinie Erweiterungen auf der betroffenen Seite verhindern.

Beispiel

Ein Bauland von 900 Quadratmetern liegt an einer Kantonsstrasse mit einer Baulinie 6 Meter hinter der Grenze. Rund 150 Quadratmeter sind dadurch nicht überbaubar, was die Planung und den Landwert beeinflusst.

— Häufige Fragen

Im ÖREB-Kataster des Kantons Bern und in den Plänen der Gemeinde.
Rechtmässig erstellte Bauten geniessen Besitzstand, Erweiterungen sind aber eingeschränkt.
Nur in einem Planänderungsverfahren der zuständigen Behörde.

— Selbst rechnen

Zitiervorschlag: Immero AG (2026): Baulinie — Definition. Fachglossar Schweizer Immobilienbegriffe. https://www.immero.ch/glossar/baulinie

— Vertiefung im Ratgeber

— Verwandte Begriffe

  • Überbauungsordnung

    Ein Sondernutzungsplan im Kanton Bern, der für ein bestimmtes Gebiet die Bebauung detaillierter regelt als die baurechtliche Grundordnung.

  • Grenzabstand

    Der minimale Abstand, den ein Gebäude zur Grenze des Nachbargrundstücks einhalten muss.

  • Bauzone

    Die in der kommunalen Bau- und Zonenordnung festgelegte Nutzung eines Grundstücks — Wohnzone, Mischzone, Gewerbezone oder Landwirtschaftszone.

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— Bern-Mittelland

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