— Glossar · Bau & Zonen
Überbauungsordnung
auch: ÜO
Ein Sondernutzungsplan im Kanton Bern, der für ein bestimmtes Gebiet die Bebauung detaillierter regelt als die baurechtliche Grundordnung.
Überbauungsordnungen legen Baufelder, Höhen, Nutzungen, Erschliessung und Gestaltung fest. Sie werden für grössere Areale, Verdichtungsgebiete oder besondere Lagen erlassen und können von der Grundordnung abweichen. Für Eigentümer bedeuten sie oft mehr Nutzung, aber auch verbindliche Vorgaben zu Gestaltung und Etappierung.
Fachlich geprüft von Sajeevan Satkunam, Immero AG · Stand Oktober 2026
Kanton BernDie Überbauungsordnung ist das bernische Instrument der Sondernutzungsplanung nach dem kantonalen Baugesetz; ihr Erlass folgt einem öffentlichen Auflage- und Genehmigungsverfahren.
Ein Plan für ein bestimmtes Gebiet
Die baurechtliche Grundordnung mit Zonenplan und Baureglement gilt für die ganze Gemeinde. Für einzelne Gebiete, die besondere Regeln brauchen — Verdichtungsareale, Entwicklungsgebiete, Ortskerne —, erlassen Berner Gemeinden Überbauungsordnungen. Sie bestehen aus einem Plan und Vorschriften und legen Baufelder, Höhen, Nutzungen, Erschliessung und Gestaltung fest. Sie können von der Grundordnung abweichen.
Was das für Eigentümer heisst
Eine Überbauungsordnung kann den Wert eines Grundstücks deutlich erhöhen, wenn sie mehr Nutzung zulässt. Sie kann aber auch binden: an Baufelder, Etappierungen, gemeinsame Erschliessungen oder gestalterische Vorgaben. Bei mehreren Eigentümern im Perimeter verlangt die Umsetzung oft Abstimmung. Wer Land in einem ÜO-Gebiet kauft oder verkauft, sollte Plan und Vorschriften genau lesen.
Beispiel
Eine Gemeinde erlässt für ein Areal mit älteren Einfamilienhäusern eine Überbauungsordnung, die Mehrfamilienhäuser mit vier Geschossen zulässt. Die Grundstücke gewinnen an Wert, sofern die Eigentümer gemeinsam entwickeln.
— Häufige Fragen
— Selbst rechnen
Zitiervorschlag: Immero AG (2026): Überbauungsordnung — Definition. Fachglossar Schweizer Immobilienbegriffe. https://www.immero.ch/glossar/ueberbauungsordnung
— Vertiefung im Ratgeber
— Verwandte Begriffe
- Bauzone
Die in der kommunalen Bau- und Zonenordnung festgelegte Nutzung eines Grundstücks — Wohnzone, Mischzone, Gewerbezone oder Landwirtschaftszone.
- Baulinie
Eine in einem Plan festgelegte Linie, über die hinaus nicht gebaut werden darf, etwa gegenüber Strassen, Gewässern oder Wald.
- Geschossflächenziffer
Das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen zur anrechenbaren Grundstücksfläche — ein Mass für die zulässige Baudichte.
— Bern-Mittelland
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