— Wissensbrief · Lebenslagen
Erbrecht und Immobilien
Mit dem Todesfall entsteht eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam über die Liegenschaft verfügen kann. Das erklärt fast alle Schwierigkeiten: Ein einzelner Erbe kann weder verkaufen noch vermieten noch belasten. Die Auflösung erfolgt über den Teilungsvertrag — und der setzt eine Einigung über den Wert voraus.
- Für wen:
- Erbinnen und Erben, Willensvollstrecker, Beratung
- Wann:
- Nach einem Todesfall mit Liegenschaft im Nachlass
- Aufwand:
- Lesezeit rund 12 Minuten
- Punkte:
- 26
Die Erbengemeinschaft
0/5Sie entsteht automatisch — und blockiert, solange sie besteht.
Fristen zu Beginn
0/4Pflichtteile und Ausgleichung
0/4Die Bewertung
0/4Die drei Teilungswege
0/5Steuern
0/4— Zur Einordnung
Warum Erbengemeinschaften blockieren
Sie stehen im Gesamteigentum: Niemand hat einen Anteil an der Liegenschaft, alle haben gemeinsam das Ganze. Verkauf, Vermietung, Belastung und grössere Investitionen brauchen deshalb grundsätzlich Einstimmigkeit. Ein einzelner Erbe, der übernehmen will, kann das nicht durchsetzen; ein einzelner, der verkaufen will, ebenso wenig. Diese Konstruktion ist nicht Ausdruck von Streit, sondern seine häufigste Ursache — und der Grund, weshalb die Teilung zügig angegangen werden sollte.
Die dokumentierte Bewertung ist der Schlüssel
Der häufigste Konflikt unter Erben entsteht nicht aus Bosheit, sondern aus unterschiedlichen Vorstellungen vom Wert. Eine dokumentierte Verkehrswertschätzung mit genanntem Stichtag, begründeter Methode und aufgeführten Vergleichsobjekten schafft eine Grundlage, die alle nachvollziehen können. Ein Onlinewert leistet das nicht, der amtliche Wert schon gar nicht — er liegt in der Regel deutlich unter dem Marktwert und führt regelmässig dazu, dass sich jemand übervorteilt fühlt.
Grenzen dieses Wissensbriefs
Erbrecht ist komplex, und die Konstellationen sind es meist auch: Nutzniessung, Pflichtteile, frühere Zuwendungen, minderjährige Erben, Erben im Ausland, Willensvollstreckung. Dieser Brief stellt die Systematik dar und nennt die Punkte, die in der Praxis den Ausschlag geben. Er ersetzt keine erbrechtliche Beratung. Bei mehreren Erben, erheblichen Werten oder absehbarer Uneinigkeit gehört von Anfang an eine Fachperson beigezogen — das kostet weniger als ein Streit, der eskaliert.
— Passende Werkzeuge
— Zum Weiterrechnen und Nachlesen
— Begriffe im Glossar
— Häufige Fragen
— Bern-Mittelland
Frage stellen
Ist bei einem Punkt etwas unklar geblieben? Schildern Sie kurz Ihre Situation — wir melden uns innert 24 Stunden. Kostenlos und unverbindlich.
Kostenlos & unverbindlich · Antwort innert 24 h
