— Checkliste · Lebenslagen
Erbfall mit Liegenschaft
Beim Erbfall mit einer Liegenschaft gilt es zuerst, Fristen zu wahren und den Bestand zu sichern — nicht, über die Teilung zu entscheiden. Die Ausschlagungsfrist von drei Monaten läuft ab Kenntnis des Todes. Erst wenn Erbenstellung und Bestand geklärt sind, wird über Übernahme, Auszahlung oder Verkauf gesprochen.
- Für wen:
- Erbinnen und Erben mit einer Liegenschaft im Nachlass
- Wann:
- In den ersten Wochen nach dem Todesfall
- Aufwand:
- Erste Schritte 2 bis 4 Wochen, Teilung mehrere Monate
- Punkte:
- 22
Die ersten Wochen
0/6Hier laufen Fristen. Entscheidungen über die Liegenschaft kommen später.
Bestand und Bewertung
0/6Die drei Wege der Teilung
0/6Übernahme, Auszahlung oder Verkauf. Jeder Weg hat eigene Voraussetzungen.
Steuern und Abschluss
0/4— Zur Einordnung
Warum eine dokumentierte Schätzung Streit verhindert
Der häufigste Konflikt unter Erben entsteht nicht aus Bosheit, sondern aus unterschiedlichen Vorstellungen davon, was die Liegenschaft wert ist. Wer übernehmen will, hält sie für weniger wert; wer ausbezahlt wird, für mehr. Eine dokumentierte Verkehrswertschätzung mit genanntem Stichtag, begründeter Methode und aufgeführten Vergleichsobjekten schafft eine gemeinsame Grundlage, die alle Seiten nachvollziehen können. Ein Onlinewert leistet das nicht, und der amtliche Wert schon gar nicht — er liegt in der Regel deutlich unter dem Marktwert.
Die Besitzdauer des Erblassers geht auf Sie über
Beim Verkauf einer geerbten Liegenschaft wird die Grundstückgewinnsteuer nicht ab dem Erbfall berechnet, sondern ab dem Erwerb durch den Erblasser. Bei langem Familienbesitz ist das ein erheblicher Vorteil: Im Kanton Bern sinkt die Steuer ab dem fünften Besitzjahr um zwei Prozent jährlich, bis maximal siebzig Prozent nach fünfunddreissig Jahren. Wer das nicht weiss, überschätzt die Steuerlast und trifft Entscheidungen auf falscher Grundlage.
Wo diese Liste an Grenzen stösst
Erbrecht ist komplex, und die Konstellationen sind es meist auch — Nutzniessung des überlebenden Ehegatten, Pflichtteile, frühere Zuwendungen, minderjährige Erben, Erben im Ausland. Diese Liste ordnet die Schritte und nennt die Fristen; sie ersetzt keine erbrechtliche Beratung. Bei mehreren Erben, erheblichen Werten oder absehbarer Uneinigkeit gehört von Anfang an eine Fachperson beigezogen — das kostet weniger als ein Streit, der eskaliert.
— Passende Werkzeuge
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