— Checkliste · Verkauf
Vom Angebot zur Beurkundung
Zwischen dem ersten Angebot und der Beurkundung liegen die Wochen, in denen ein Verkauf scheitern kann — meist an der Finanzierung der Käuferschaft. Eine mündliche Einigung bindet niemanden; verbindlich wird der Kauf erst mit der öffentlichen Beurkundung. Bis dahin gilt es, die Gegenseite zu prüfen und den Vertrag sorgfältig zu lesen.
- Für wen:
- Verkaufende mit einem konkreten Angebot
- Wann:
- Sobald ein ernsthaftes Angebot vorliegt
- Aufwand:
- Vier bis acht Wochen bis zur Beurkundung
- Punkte:
- 22
Das Angebot prüfen
0/5Reservation und Vorbereitung
0/4Der Kaufvertrag
0/7Lesen Sie den Entwurf mit Zeit — nach der Beurkundung ist er verbindlich.
Notartermin und danach
0/6— Zur Einordnung
Warum die Finanzierungsprüfung vor allem anderen kommt
Der häufigste Grund für einen geplatzten Verkauf ist nicht ein Rückzieher aus Unlust, sondern eine Finanzierung, die kurz vor dem Notartermin scheitert. Banken prüfen mit rund fünf Prozent kalkulatorischem Zins und verlangen mindestens zwanzig Prozent Eigenmittel, davon zehn Prozentpunkte hart. Wer das nicht erfüllt, kommt nicht bis zur Beurkundung — und Sie haben sechs Wochen verloren, in denen andere Interessenten weitergezogen sind. Eine schriftliche Finanzierungsbestätigung vor der Reservation ist deshalb keine Unhöflichkeit, sondern Sorgfalt.
Nichts ist bindend bis zur Beurkundung
Eine mündliche Einigung über ein Grundstück bindet in der Schweiz niemanden, auch keine schriftliche Absichtserklärung ohne Beurkundung. Beide Seiten können bis zum Notartermin zurücktreten. Reservationsvereinbarungen mit Anzahlung überbrücken diesen Zeitraum, sind aber in ihrer Wirkung begrenzt. Führen Sie deshalb die Gespräche mit dem Zweitinteressenten nicht ab, bevor der Termin steht.
Das Inventar ist der häufigste Streitpunkt bei der Übergabe
Einbauküche, Gartenhaus, Storen, Lampen, Möbel — was mitverkauft wird und was nicht, muss ausdrücklich im Vertrag stehen. Eine separate Inventarliste mit Werten vermeidet Streit und kann steuerlich relevant sein, weil auf Inventar keine Handänderungssteuer anfällt. Was nicht aufgeführt ist, führt am Übergabetag zu Diskussionen, die niemand braucht.
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