— Checkliste · Miete
Mietzinserhöhung prüfen
Eine Mietzinserhöhung ist nur mit amtlichem Formular, unter Einhaltung der Frist und mit zulässiger Begründung gültig. Anfechten muss man innert dreissig Tagen ab Empfang. Die häufigsten Begründungen sind ein gestiegener Referenzzinssatz, Teuerung, gestiegene Unterhaltskosten und wertvermehrende Investitionen — jede hat eigene Grenzen.
- Für wen:
- Mietende und Vermietende
- Wann:
- Unmittelbar nach Erhalt oder vor dem Versand
- Aufwand:
- Prüfung 1 bis 2 Stunden
- Punkte:
- 19
Form und Frist
0/5Zulässige Begründungen prüfen
0/5Jede hat eigene Grenzen und eigene Rechenwege.
Rechnerische Prüfung
0/5Vorgehen
0/4— Zur Einordnung
Der Referenzzinssatz wirkt in beide Richtungen
Steigt er, darf die Vermieterschaft erhöhen; sinkt er, können Mietende eine Senkung verlangen. In der Praxis werden Senkungen häufig nicht von selbst weitergegeben — und wer nie eine Senkung verlangt hat, sollte das prüfen, bevor er eine Erhöhung akzeptiert. Der Satz liegt seit dem 2. September 2025 unverändert bei 1.25 Prozent. Eine Erhöhung, die mit einem Zinsanstieg begründet wird, obwohl der Satz stabil ist, ist von vornherein nicht haltbar.
Zahlen unter Vorbehalt ist der sichere Weg
Wer den erhöhten Mietzins nicht zahlt, weil er die Erhöhung für unzulässig hält, riskiert eine Zahlungsverzugskündigung — und die ist deutlich schwerer abzuwehren als eine Mietzinserhöhung. Zahlen Sie den erhöhten Betrag deshalb unter ausdrücklichem Vorbehalt und fechten Sie parallel an. Obsiegt die Anfechtung, wird die Differenz zurückerstattet.
Die Herabsetzung als Gegenzug
Wenn Sie eine Erhöhung anfechten, lohnt sich die Prüfung, ob der bisherige Mietzins seinerseits überhöht ist. Wurden frühere Senkungen des Referenzzinssatzes nie weitergegeben, besteht häufig ein Anspruch auf Herabsetzung. Beides lässt sich im selben Schlichtungsverfahren geltend machen — das verschiebt die Verhandlungsposition erheblich.
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