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Finanzierung · 11 Min. Lesezeit

Pensionskasse für den Hauskauf nutzen: WEF, Vorbezug und Verpfändung erklärt

Wie Sie PK-Kapital für Wohneigentum einsetzen – Vorbezug vs. Verpfändung, Steuern, Risiken und was viele vergessen.

Sayan Satkunam

Sayan Satkunam · B. Sc. Banking & Finance

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 12. April 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

WEF: Wohneigentumsförderung mit Pensionskassengeldern

Das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) erlaubt es, Pensionskassengelder für selbst genutztes Wohneigentum vorzubeziehen oder zu verpfänden (Art. 30a–30e BVG). Dieses System heisst WEF – Wohneigentumsförderung. Es darf nur für Erstwohnsitz verwendet werden, nicht für Ferienwohnungen oder Renditeobjekte.

Vorbezug: Sofortiges Kapital, aber Kosten

Beim Vorbezug reduziert sich Ihr PK-Guthaben. Sie erhalten Bargeld, zahlen aber direkt Steuern darauf. Die Altersrente sinkt entsprechend. Wenn Sie die Liegenschaft later verkaufen, müssen Sie den Vorbezug in den meisten Fällen zurückzahlen – oder der Differenzbetrag wird Ihnen erstattet. Der Vorbezug eignet sich, wenn Sie kurzfristig Eigenkapital benötigen und langfristig rückzahlen können.

Verpfändung: PK bleibt investiert

Bei der Verpfändung verpfänden Sie Ihr PK-Guthaben als zusätzliche Sicherheit an die Bank. Ihr Guthaben bleibt in der Kasse investiert und verzinst sich weiter. Sie erhalten keine Auszahlung – die Bank akzeptiert das Guthaben als Sicherheit und gewährt dadurch eine höhere Hypothek. Diese Variante ist für die Altersvorsorge langfristig besser.

Wichtige Fristen und Einschränkungen

Der WEF-Vorbezug ist alle 5 Jahre möglich. Ab Alter 50 können Sie maximal das Guthaben beziehen, das Sie im Alter von 50 hatten, oder die Hälfte des aktuellen Guthabens. Bei Scheidung oder Gütertrennung muss der Vorbezug unter Umständen geteilt werden. Planen Sie frühzeitig und konsultieren Sie einen Vorsorge-Spezialisten.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand August 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Finanzierungsumfeld 2026

Der SNB-Leitzins liegt seit Juni 2025 bei 0.0 % und wurde am 18. Juni 2026 bestätigt; zehnjährige Festhypotheken bewegen sich um rund 1.4 bis 1.6 %, der hypothekarische Referenzzinssatz liegt bei 1.25 %. Trotz dieses tiefen Niveaus rechnen Banken die Tragbarkeit mit einem kalkulatorischen Zins von 4.5 bis 5 % — das bleibt für viele Haushalte die eigentliche Hürde, nicht der Marktzins. Verlangt werden mindestens 20 % Eigenkapital, davon mindestens 10 Prozentpunkte aus harten Eigenmitteln ausserhalb der Pensionskasse.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Sie können bis zu 10% des Kaufpreises als Pensionskassen-Vorbezug nutzen. Der Maximalbetrag entspricht Ihrem aktuellen freien Altersguthaben. Bis zum Alter von 50 Jahren können Sie das gesamte Guthaben beziehen, danach gelten eingeschränkte Grenzen.
Beim Vorbezug erhalten Sie das Geld sofort, müssen es aber später zurückzahlen oder versteuern. Bei der Verpfändung bleibt das PK-Guthaben investiert und verzinst sich weiter, wird aber als Sicherheit für die Bank eingesetzt. Für die Altersvorsorge ist die Verpfändung meist vorteilhafter.
Ja. Der Vorbezug wird wie eine einmalige Auszahlung besteuert – separat vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz. Im Kanton Bern beträgt die Steuer typischerweise 3–10% des bezogenen Betrages, abhängig von der Höhe. Bei späterem Verkauf und Rückzahlung wird die Steuer (mit Zins) zurückerstattet.

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