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Finanzierung · 10 Min. Lesezeit

Zweite Liegenschaft in der Schweiz: Finanzierung, Steuern und was viele unterschätzen

Ferienwohnung oder Renditeobjekt als Zweitimmobilie: Eigenkapital-Anforderungen, Tragbarkeit, steuerliche Folgen und typische Stolpersteine.

Sajeevan Satkunam

Sajeevan Satkunam · Eidg. Dipl. Immobilienbewerter

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 10. April 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Eigenkapital und Finanzierungsanforderungen

Für eine zweite Liegenschaft gelten strengere Regeln als für den Erstwohnsitz. Banken fordern üblicherweise 25% Eigenkapital, ausschliesslich aus eigenen Mitteln. PK-Vorbezüge sind für Zweitobjekte gesetzlich ausgeschlossen. Die Tragbarkeit wird auf das gesamte Engagement berechnet: Beide Hypotheken + Lebenkosten müssen mit 1/3 des Bruttoeinkommens tragbar sein.

Renditeobjekt vs. Ferienwohnung: Unterschiedliche Logik

Ein Renditeobjekt (z.B. Mehrfamilienhaus, vermietete Wohnung) wird nach Ertragswert bewertet. Die Bank prüft Nettomieteinnahmen und Kapitalisierungssatz. Für eine Ferienwohnung zur Eigennutzung wird der Verkehrswert herangezogen. Kombinierte Nutzung (teils Eigennutzung, teils Vermietung) erfordert eine individuelle Klärung mit der Bank.

Steuerliche Fallstricke

Ferienwohnungen unterliegen dem Eigenmietwert-System: Sie werden besteuert, als ob Sie Miete zahlen würden, auch wenn Sie das Objekt selbst nutzen. Bei Vermietung sind Mieteinnahmen im Standort-Kanton steuerpflichtig, und es kann zu Doppelbesteuerungsthemen zwischen Ihrer Wohnkantone und dem Standort-Kanton kommen. Konsultieren Sie einen Treuhänder, der in beiden Kantonen tätig ist.

Praktische Empfehlungen

Berechnen Sie die Gesamtkosten realistisch: Hypothekarzinsen, Nebenkosten, Renovationsrückstellungen, allfällige Verwaltungsgebühren und Versicherungen. Prüfen Sie den Wiederverkauf: Ist der Standort liquide? Ferienwohnungen in abgelegenen Regionen können schwer zu verkaufen sein. Beginnen Sie mit einer konservativen Finanzierung – Liquiditätsreserven sind bei Zweitobjekten besonders wichtig.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand August 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Finanzierungsumfeld 2026

Der SNB-Leitzins liegt seit Juni 2025 bei 0.0 % und wurde am 18. Juni 2026 bestätigt; zehnjährige Festhypotheken bewegen sich um rund 1.4 bis 1.6 %, der hypothekarische Referenzzinssatz liegt bei 1.25 %. Trotz dieses tiefen Niveaus rechnen Banken die Tragbarkeit mit einem kalkulatorischen Zins von 4.5 bis 5 % — das bleibt für viele Haushalte die eigentliche Hürde, nicht der Marktzins. Verlangt werden mindestens 20 % Eigenkapital, davon mindestens 10 Prozentpunkte aus harten Eigenmitteln ausserhalb der Pensionskasse.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Für Renditeobjekte (vermietete Liegenschaften) verlangen Banken in der Regel 25% Eigenkapital, das vollständig aus eigenen Mitteln stammen muss – kein PK-Vorbezug erlaubt. Für selbstgenutzte Ferienwohnungen oft ebenfalls 25–30%.
Ja, aber in der Regel nur zu 70–80% der effektiven Mieteinnahmen (Abschlag für Leerstand, Unterhalt und Verwaltung). Banken prüfen die Tragbarkeit des Gesamtengagements mit allen Liegenschaften zusammen.
Bei selbstgenutzter Ferienwohnung: Eigenmietwert auf Basis des Steuerwertes. Bei Vermietung: Mieteinnahmen sind steuerbares Einkommen, dafür sind Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen abziehbar. Beim Verkauf: Grundstückgewinnsteuer im Standort-Kanton.

Bern-Mittelland

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