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Finanzierung · 9 Min. Lesezeit

Nebenkosten Eigenheim: Die vollständige Übersicht

Welche laufenden Kosten neben Zins und Amortisation anfallen — mit realistischen Grössenordnungen.

Sayan Satkunam

Sayan Satkunam · B. Sc. Banking & Finance

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 01. August 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Was zu Zins und Amortisation dazukommt

Viele Kaufinteressierte rechnen mit Hypothekarzins und Amortisation und übersehen, dass ein Eigenheim laufend Geld kostet — unabhängig von der Finanzierung. Banken setzen in der Tragbarkeitsrechnung deshalb 1 % des Liegenschaftswerts pro Jahr für Unterhalt und Nebenkosten an. Bei einem Objekt zu 900 000 Franken sind das 9 000 Franken jährlich. Diese Zahl ist ein Durchschnitt über die Lebensdauer, keine gleichmässige monatliche Belastung.

Die wiederkehrenden Fixkosten

Dazu zählen die Gebäudeversicherung, die im Kanton Bern über die kantonale Gebäudeversicherung läuft, sowie eine Gebäudehaftpflicht- und Hausratversicherung. Weiter kommen Wasser und Abwasser, Kehrichtgebühren, Kaminfeger, Serviceabonnemente für Heizung, Lüftung und allenfalls Wärmepumpe sowie kommunale Abgaben. Diese Positionen sind planbar und fallen jedes Jahr in ähnlicher Höhe an.

Energie und Warmwasser

Heizkosten und Strom hängen stark vom energetischen Zustand ab und sind in der 1-%-Faustregel nicht enthalten. Ein unsaniertes Haus aus den siebziger Jahren verbraucht ein Mehrfaches eines modernen Neubaus. Wer ein älteres Objekt kauft, sollte den Energieausweis oder zumindest die Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre verlangen — daraus lässt sich die künftige Belastung deutlich besser abschätzen als aus jeder Faustregel.

Der unterschätzte Posten: Rückstellungen

Bauteile haben unterschiedliche Lebensdauern. Heizungen halten typischerweise rund zwanzig Jahre, Bäder und Küchen werden meist aus Gebrauchsgründen früher erneuert, Fenster, Fassaden und Dächer deutlich später. In den ersten Jahren nach dem Kauf fällt oft wenig an — und genau das verleitet dazu, keine Rückstellungen zu bilden. Wenn dann Heizungsersatz und Fassadensanierung zusammenfallen, entsteht eine Finanzierungslücke.

Bei Stockwerkeigentum läuft es anders

Hier zahlen Sie Nebenkostenakonten und Beiträge an den Erneuerungsfonds, mit denen das Gemeinschaftseigentum unterhalten wird. Als Faustregel sollte der Fonds jährlich mit mindestens 0.5 % des Gebäudewerts geäufnet werden. Ein unterdotierter Fonds bedeutet, dass anstehende Sanierungen über Sonderumlagen finanziert werden — ein Risiko, das sich vor dem Kauf über die Protokolle der letzten Versammlungen erkennen lässt.

Steuerliche Behandlung

Werterhaltender Unterhalt und Versicherungsprämien für die Liegenschaft sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Nicht abziehbar sind Heizkosten und Strom für den Eigenverbrauch — das gilt als Lebenshaltung. Bei der Steuererklärung können Sie jedes Jahr neu zwischen dem Nachweis der effektiven Kosten und einem Pauschalabzug wählen; im Jahr einer grösseren Sanierung lohnt sich in der Regel der effektive Nachweis.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand August 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Finanzierungsumfeld 2026

Der SNB-Leitzins liegt seit Juni 2025 bei 0.0 % und wurde am 18. Juni 2026 bestätigt; zehnjährige Festhypotheken bewegen sich um rund 1.4 bis 1.6 %, der hypothekarische Referenzzinssatz liegt bei 1.25 %. Trotz dieses tiefen Niveaus rechnen Banken die Tragbarkeit mit einem kalkulatorischen Zins von 4.5 bis 5 % — das bleibt für viele Haushalte die eigentliche Hürde, nicht der Marktzins. Verlangt werden mindestens 20 % Eigenkapital, davon mindestens 10 Prozentpunkte aus harten Eigenmitteln ausserhalb der Pensionskasse.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Banken rechnen kalkulatorisch mit 1 % des Liegenschaftswerts pro Jahr für Unterhalt und Nebenkosten. Heizkosten und Strom kommen je nach energetischem Zustand zusätzlich hinzu.
Werterhaltender Unterhalt und Versicherungsprämien für die Liegenschaft. Nicht abziehbar sind Heizkosten und Strom für den Eigenverbrauch — das sind Lebenshaltungskosten.
Die Rückstellungen für grössere Erneuerungen. In den ersten Jahren fällt oft wenig an, dann kommen Heizungsersatz oder Fassadensanierung auf einmal.

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