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Mehrfamilienhäuser · 9 Min. Lesezeit

Hypothek für Mehrfamilienhäuser: Andere Regeln

Bei Renditeobjekten gelten höhere Eigenmittelanforderungen und eine Tragbarkeitsrechnung auf Objektebene.

Sayan Satkunam

Sayan Satkunam · B. Sc. Banking & Finance

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 01. August 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Renditeobjekte werden anders beurteilt

Wer schon einmal ein Eigenheim finanziert hat, überträgt die Erfahrung gerne auf das erste Mehrfamilienhaus — und stösst dabei auf andere Regeln. Banken beurteilen Renditeobjekte nicht über Ihr Einkommen, sondern über die Ertragskraft der Liegenschaft. Das verändert die Eigenmittelanforderung, die Tragbarkeitsrechnung und die Amortisationsfrist gleichermassen.

Höhere Eigenmittel, keine Pensionskasse

Statt der 20 % beim selbstbewohnten Eigenheim verlangen Banken bei Renditeobjekten häufig 25 bis 30 % des Kaufpreises. Hinzu kommt eine wichtige Einschränkung: Gelder aus der zweiten und dritten Säule dürfen nur für selbstbewohntes Wohneigentum eingesetzt werden. Für ein Anlageobjekt scheiden Vorbezug und Verpfändung damit aus — das Eigenkapital muss aus freien Mitteln stammen.

Tragbarkeit auf Objektebene

Massgebend ist, ob die Liegenschaft sich selbst trägt. Dem nachhaltigen Nettomietertrag werden der kalkulatorische Zins, die Bewirtschaftungs- und Unterhaltskosten sowie die Amortisation gegenübergestellt. Entscheidend ist das Wort nachhaltig: Banken rechnen nicht mit den Ist-Mieten, wenn diese über dem marktüblichen Niveau liegen, und sie berücksichtigen einen Abzug für Leerstand. Wer mit geschönten Mietansätzen kalkuliert, erlebt bei der Kreditprüfung eine Überraschung.

Die mietrechtliche Grenze mitdenken

Bei einem hypothekarischen Referenzzinssatz von 1.25 % liegt die zulässige Nettorendite bei maximal 3.25 % nach Artikel 269a OR. Ein Objekt, dessen ausgewiesene Rendite auf mietrechtlich nicht haltbaren Mieten beruht, trägt ein Anfechtungsrisiko — und finanzierende Banken rechnen ohnehin mit haltbaren Ansätzen. Marktüblich sind in Bern-Mittelland Bruttorenditen von rund 5 bis 6 % bei reinen Anlageobjekten und 4 bis 5 % bei Wohn- und Geschäftshäusern.

Kürzere Amortisationsfristen

Während beim selbstbewohnten Eigenheim die zweite Hypothek innert fünfzehn Jahren zurückzuführen ist, verlangen Banken bei Renditeobjekten in der Regel die Amortisation auf zwei Drittel des Verkehrswerts innert zehn Jahren. Das erhöht die jährliche Belastung spürbar und muss in der Ertragsrechnung von Anfang an eingeplant werden — sonst wirkt ein Objekt auf dem Papier rentabler, als es nach Schuldendienst tatsächlich ist.

Was die Finanzierung erleichtert

Banken achten auf den Zustand des Objekts, die Struktur des Mieterspiegels, den Leerstand und den Unterhaltsstau. Ein gepflegtes Haus mit breit gestreuter Mieterschaft und dokumentierter Instandhaltung wird deutlich einfacher finanziert als ein Sanierungsfall mit wenigen Grossmietern. Wir bereiten die Unterlagen entsprechend auf und vergleichen die Konditionen über mehr als 25 Partner — bei Renditeobjekten unterscheiden sich die Angebote erfahrungsgemäss stärker als beim Eigenheim.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand August 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Renditeobjekte in der Region

Marktüblich sind in Bern-Mittelland Bruttorenditen von rund 5 bis 6 % bei reinen Anlageobjekten, 4 bis 5 % bei Wohn- und Geschäftshäusern und 3 bis 4 % in Premiumlagen. Entscheidend ist die mietrechtliche Leitplanke: Bei einem Referenzzinssatz von 1.25 % liegt die zulässige Nettorendite bei maximal 3.25 % (Art. 269a OR). Renditeangaben, die auf überhöhten Sollmieten beruhen, halten einer Prüfung nicht stand — und werden auch von finanzierenden Banken nicht mitgetragen. Das Worblental gehört zu den Regionen mit dem höchsten Bestand an Renditeobjekten rund um Bern.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Deutlich mehr als beim Eigenheim — häufig 25 bis 30 % des Kaufpreises. Pensionskassengelder dürfen für Renditeobjekte nicht eingesetzt werden, weil kein Selbstbewohnen vorliegt.
Auf Objektebene: Der nachhaltige Nettomietertrag muss die kalkulatorischen Kosten decken. Massgebend sind nicht Ihre privaten Einkünfte, sondern die Erträge der Liegenschaft.
Ja, in der Regel auf zwei Drittel des Verkehrswerts innert zehn Jahren — kürzer als beim selbstbewohnten Eigenheim mit fünfzehn Jahren.

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