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Mehrfamilienhäuser · 10 Min. Lesezeit

Verkauf von Mehrfamilienhäusern: Ablauf und Fallstricke

Von der Ertragswertbewertung über die Due-Diligence-Unterlagen bis zur diskreten Vermittlung an Investoren.

Sajeevan Satkunam

Sajeevan Satkunam · Eidg. Dipl. Immobilienbewerter

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 01. August 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Am Anfang steht der Ertragswert

Ein Mehrfamilienhaus wird nicht über Vergleichsobjekte verkauft, sondern über seinen Ertrag. Vor jeder Vermarktung steht deshalb die Ertragswertbewertung: nachhaltiger Nettomietertrag geteilt durch einen aus realen Transaktionen abgeleiteten Kapitalisierungssatz. Wer diesen Schritt überspringt und eine Preisvorstellung aus dem Bauch heraus formuliert, verliert entweder Geld oder Zeit — beides lässt sich vermeiden.

Der Mieterspiegel entscheidet mit

Professionelle Käufer prüfen als Erstes den Mieterspiegel: Wie verteilen sich die Mieten, wie lange laufen die Verhältnisse, gibt es Klumpenrisiken durch Grossmieter, wie hoch war der Leerstand in den letzten Jahren? Liegen einzelne Mieten deutlich über dem marktüblichen Niveau, wird der Käufer sie nicht kapitalisieren — bei einem Referenzzinssatz von 1.25 % liegt die zulässige Nettorendite bei maximal 3.25 % nach Artikel 269a OR. Ein sauber aufbereiteter Mieterspiegel beschleunigt den Prozess erheblich.

Unterlagen vor der Vermarktung aufbereiten

Nichts kostet im MFH-Verkauf so viel Zeit wie unvollständige Dossiers. Benötigt werden Grundbuchauszug mit Dienstbarkeiten, Mieterspiegel, Nebenkostenabrechnungen mehrerer Jahre, Baupläne, Gebäudeversicherungsnachweis, Nachweise zu Unterhalt und Sanierungen sowie Angaben zum energetischen Zustand. Wer diese Unterlagen erst auf Nachfrage besorgt, verliert Wochen — und Interessenten, die parallel andere Objekte prüfen.

Offen oder Off-Market

Ein öffentliches Inserat verunsichert die Mieterschaft, signalisiert Verkaufsdruck und zieht unqualifizierte Anfragen an. Entsprechend läuft ein grosser Teil der Transaktionen in Bern-Mittelland über bestehende Netzwerke. Wir vermitteln auf Wunsch vollständig Off-Market an vorqualifizierte Investoren, mit vollständiger Due-Diligence-Unterlage. Der offene Markt bleibt sinnvoll bei breit gefragten kleineren Objekten, bei denen Reichweite den Preis treibt.

Steuern in die Nettorechnung einbeziehen

Auf dem Gewinn fällt die Grundstückgewinnsteuer an. Im Kanton Bern sinkt sie ab dem fünften Besitzjahr um 2 % pro Jahr, bis maximal 70 % nach 35 Jahren — bei lange gehaltenen Renditeobjekten macht das im Ergebnis oft einen sechsstelligen Unterschied. Abzugsfähig sind wertvermehrende Investitionen sowie Makler-, Notariats- und Inseratekosten. Läuft eine Festhypothek, gehört zusätzlich die Vorfälligkeitsentschädigung in die Rechnung.

Die Finanzierung der Käuferschaft

Ein Verkauf scheitert selten am Preis und häufig an der Finanzierung. Banken verlangen bei Renditeobjekten 25 bis 30 % Eigenmittel, rechnen die Tragbarkeit auf Objektebene und amortisieren auf zwei Drittel des Verkehrswerts innert zehn Jahren. Wir prüfen die Finanzierungsfähigkeit von Interessenten vorab — das erspart abgebrochene Verhandlungen kurz vor dem Notartermin.

Der Ablauf im Überblick

Erstgespräch, Ertragswertbewertung mit dokumentierter Herleitung, Aufbereitung der Unterlagen, Festlegung von Preisrahmen und Vermarktungsweg, gezielte Ansprache vorqualifizierter Investoren, Besichtigungen und Due Diligence, Verhandlung, Beurkundung mit Koordination von Notariat und finanzierender Bank. Betreut werden Sie dabei durchgehend von der Geschäftsführung.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand August 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Renditeobjekte in der Region

Marktüblich sind in Bern-Mittelland Bruttorenditen von rund 5 bis 6 % bei reinen Anlageobjekten, 4 bis 5 % bei Wohn- und Geschäftshäusern und 3 bis 4 % in Premiumlagen. Entscheidend ist die mietrechtliche Leitplanke: Bei einem Referenzzinssatz von 1.25 % liegt die zulässige Nettorendite bei maximal 3.25 % (Art. 269a OR). Renditeangaben, die auf überhöhten Sollmieten beruhen, halten einer Prüfung nicht stand — und werden auch von finanzierenden Banken nicht mitgetragen. Das Worblental gehört zu den Regionen mit dem höchsten Bestand an Renditeobjekten rund um Bern.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Von der Bewertung bis zur Beurkundung typischerweise einige Wochen bis wenige Monate. Entscheidend sind die Vollständigkeit der Unterlagen und die Finanzierungsbereitschaft der Käuferschaft.
Vor dem Verkauf nicht. Nach der Handänderung tritt der Käufer von Gesetzes wegen in die bestehenden Mietverhältnisse ein; die Verträge laufen unverändert weiter. Eine frühzeitige Information kann Unruhe erzeugen.
Grundbuchauszug, Mieterspiegel, Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre, Baupläne, Gebäudeversicherungsnachweis, Unterhaltsnachweise und bei Bedarf ein Energienachweis.

Bern-Mittelland

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