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Verkauf · 10 Min. Lesezeit

Liegenschaft verkaufen: Ablauf von A bis Z

Die sieben Phasen eines Verkaufs im Kanton Bern — von der Bewertung bis zur Beurkundung.

Sajeevan Satkunam

Sajeevan Satkunam · Eidg. Dipl. Immobilienbewerter

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 01. August 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Phase 1: Bewertung und Ausgangslage

Am Anfang steht ein belastbarer Verkehrswert. Für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser ermittelt ihn die hedonische Methode über reale Vergleichstransaktionen, für Mehrfamilienhäuser das Ertragswertverfahren. Parallel klären wir Ihre Rahmenbedingungen: Zeithorizont, laufende Hypothek, steuerliche Situation und ob eine Anschlusslösung besteht. Aus diesen Punkten ergibt sich die Strategie — nicht umgekehrt.

Phase 2: Nettorechnung aufstellen

Bevor ein Preis festgelegt wird, sollte klar sein, was davon übrig bleibt. Abzuziehen sind die Grundstückgewinnsteuer — im Kanton Bern mit der Besitzdauer-Reduktion von 2 % pro Jahr ab dem fünften Jahr bis maximal 70 % —, das Maklerhonorar sowie bei laufender Festhypothek eine allfällige Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Zahl holen Sie bei der Bank ein, bevor Sie verhandeln, nicht danach.

Phase 3: Unterlagen aufbereiten

Unvollständige Dossiers kosten im Verkauf Zeit und Geld. Benötigt werden Grundbuchauszug mit Dienstbarkeiten, Baupläne, Gebäudeversicherungsnachweis, Nachweise zu Sanierungen und Unterhalt, Angaben zum energetischen Zustand sowie bei Stockwerkeigentum Reglement, Protokolle und Erneuerungsfonds. Interessenten, die parallel andere Objekte prüfen, springen ab, wenn Unterlagen erst auf Nachfrage kommen.

Phase 4: Preisstrategie und Vermarktungsweg

Der Ansatzpreis entscheidet über den Erfolg. Zu hoch angesetzt bleibt das Objekt liegen und gilt bald als Ladenhüter; zu tief verschenkt Substanz. Parallel fällt die Entscheidung über den Weg: offener Markt mit maximaler Reichweite oder diskrete Vermittlung an einen vorqualifizierten Käuferkreis. Bei Renditeobjekten und in Trennungs- oder Erbfällen ist der Off-Market-Weg oft die bessere Wahl.

Phase 5: Vermarktung und Besichtigungen

Dazu gehören aussagekräftige Objektunterlagen, eine sachliche Darstellung von Stärken und bekannten Schwächen sowie die Vorqualifikation von Interessenten. Wer jede Anfrage zur Besichtigung einlädt, verliert Zeit und setzt die Liegenschaft unnötig der Öffentlichkeit aus. Wir klären vorab Budget und Finanzierungsstand — das erspart abgebrochene Verhandlungen kurz vor dem Notartermin.

Phase 6: Verhandlung und Reservation

Verhandelt wird über Preis, Übergabetermin, mitverkauftes Inventar und die Verteilung der Nebenkosten wie Handänderungssteuer und Notariatsgebühren. Üblich ist eine Reservationsvereinbarung, bis die Finanzierung der Käuferschaft bestätigt ist. Wichtig: Eine mündliche Einigung über ein Grundstück ist rechtlich nicht bindend — verbindlich wird der Kauf erst mit der öffentlichen Beurkundung.

Phase 7: Beurkundung und Übergabe

Das Notariat erstellt den Kaufvertrag, prüft die Eigentumsverhältnisse, holt die Ablösesumme bei Ihrer Bank ein und koordiniert die Zahlung. Bei der Beurkundung wird der Kaufpreis so aufgeteilt, dass zunächst die Hypothek getilgt und der Schuldbrief freigegeben wird; der Rest fliesst an Sie. Es folgen der Eintrag im Grundbuch und die Übergabe mit Protokoll, Schlüsseln und Zählerständen.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand August 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Verkaufen in einem Nachfragemarkt

In weiten Teilen von Bern-Mittelland übersteigt die Nachfrage das Angebot — für Verkäuferinnen und Verkäufer ein günstiges Umfeld, das aber zu einem verbreiteten Fehler verleitet: einem überhöhten Ansatzpreis. Bleibt ein Objekt zu lange am Markt, gilt es rasch als Ladenhüter und wird am Ende unter Wert verkauft. Wirtschaftlich relevant ist zudem die Grundstückgewinnsteuer, die mit der Besitzdauer sinkt, sowie die Frage, ob offen oder diskret über ein Off-Market-Netzwerk vermarktet wird.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Von der Bewertung bis zur Beurkundung typischerweise einige Wochen bis wenige Monate. Entscheidend sind die Vollständigkeit der Unterlagen, der Ansatzpreis und die Finanzierungsbereitschaft der Käuferschaft.
Ein überhöhter Ansatzpreis. Er schreckt qualifizierte Interessenten ab, das Objekt bleibt am Markt liegen und wird am Ende oft unter Wert verkauft.
Grundstückgewinnsteuer, Maklerhonorar, allenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung bei laufender Festhypothek sowie anteilige Notariatskosten je nach Vereinbarung.

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