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Bewertung · 8 Min. Lesezeit

Immobilienbewertung bei Erbschaft und Scheidung

Bei Erbteilung und Scheidung braucht es einen neutralen, belegbaren Wert. Worauf es dabei ankommt und welche Stichtage gelten.

Sajeevan Satkunam

Sajeevan Satkunam · Eidg. Dipl. Immobilienbewerter

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 27. Mai 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Warum Neutralität hier entscheidend ist

Bei Erbschaft und Scheidung stehen sich Parteien mit unterschiedlichen Interessen gegenüber. Eine Bewertung, die eine Seite bevorzugt, hält weder vor Gericht noch im Familienfrieden stand. Gefragt ist ein neutraler, nachvollziehbar hergeleiteter Verkehrswert.

Erbteilung: Auszahlung zum Verkehrswert

Möchte ein Erbe die Liegenschaft übernehmen, zahlt er den anderen ihren Anteil am Verkehrswert aus. Wird der Wert zu tief angesetzt, benachteiligt das die weichenden Erben; zu hoch, den übernehmenden. Eine fundierte Bewertung schafft die faire Grundlage – und dokumentiert sie belegbar.

Scheidung: Stichtag und Güterrecht

Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung zählt der Wert zum massgeblichen Stichtag. Wurde die Liegenschaft aus Errungenschaft finanziert, wird der Mehrwert geteilt; eingebrachtes Eigengut bleibt beim einbringenden Partner. Die Bewertung liefert die Zahl, die Aufteilung regelt das Recht.

Was ein belastbares Gutachten enthält

Ein für solche Zwecke geeignetes Gutachten dokumentiert Methode, Vergleichsobjekte, Zustand und Annahmen transparent. Es ist schriftlich, datiert und von einer qualifizierten Person unterzeichnet. Nur so ist es gegenüber Miterben, Ex-Partner, Notar oder Gericht verwendbar.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand August 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Bewertung mit lokalen Vergleichsdaten

Für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser ist die hedonische Methode Standard — der statistische Vergleich mit realen Transaktionen. Ihre Qualität steht und fällt mit der Dichte lokaler Vergleichsdaten: Ein überregionales Tool rechnet mit dem Kantonsdurchschnitt und übersieht, dass sich Lagen innerhalb einer Gemeinde um mehrere Tausend Franken pro Quadratmeter unterscheiden können. Für Mehrfamilienhäuser gilt stattdessen das Ertragswertverfahren, bei dem schon ein halbes Prozent Unterschied beim Kapitalisierungssatz den Wert erheblich verschiebt.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Damit die Erbteilung fair und anfechtungssicher ist. Übernimmt ein Erbe die Liegenschaft, muss er die anderen zum Verkehrswert auszahlen. Ein neutrales, methodisch belegtes Gutachten verhindert Streit über den angesetzten Wert.
Massgeblich ist in der Regel der Wert im Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzung, nicht der Kaufzeitpunkt. Die genaue Festlegung hängt vom Güterstand und der Vereinbarung ab und sollte anwaltlich begleitet werden.

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