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Steuern · 9 Min. Lesezeit

Grundstückgewinnsteuer Bern: Besitzdauer-Tabelle

Wie sich die Reduktion Jahr für Jahr entwickelt — und was das für den optimalen Verkaufszeitpunkt bedeutet.

Sajeevan Satkunam

Sajeevan Satkunam · Eidg. Dipl. Immobilienbewerter

Verfasst und fachlich geprüft · Aktualisiert am 01. August 2026

IMMERO AG · IMMOBILIEN BERN

Das Prinzip in einem Satz

Wer im Kanton Bern lange hält, zahlt beim Verkauf deutlich weniger Grundstückgewinnsteuer. Ab dem vollendeten fünften Besitzjahr reduziert sich die errechnete Steuer um 2 % pro Jahr, kumulativ bis zum Maximum von 70 % nach 35 Jahren. Das ist die grosszügigste Besitzdauer-Regelung der Schweiz und für langjährige Eigentümerinnen und Eigentümer der wichtigste Steuerfaktor überhaupt.

Die Entwicklung Jahr für Jahr

Bis und mit dem vierten Besitzjahr gibt es keine Reduktion. Ab dem fünften Jahr beginnt die Zählung: nach 5 Jahren 2 %, nach 10 Jahren 12 %, nach 15 Jahren 22 %, nach 20 Jahren 32 %, nach 25 Jahren 42 %, nach 30 Jahren 52 % und nach 35 Jahren die maximalen 70 %. Der Sprung in den letzten Jahren ist überproportional, weil die Reduktion gegen Ende schneller ansteigt.

Was das in Franken bedeutet

Angenommen, die errechnete Steuer vor Reduktion beträgt 80 000 Franken. Nach 10 Besitzjahren bleiben davon 70 400 Franken, nach 20 Jahren 54 400 Franken, nach 30 Jahren 38 400 Franken und nach 35 Jahren noch 24 000 Franken. Zwischen einem Verkauf nach zehn und einem nach dreissig Jahren liegen in diesem Beispiel 32 000 Franken — allein aufgrund der Haltedauer.

Die Zuschläge bei kurzer Haltedauer

Umgekehrt verteuert der Kanton kurzfristige Verkäufe. Wer innert eines Jahres wieder veräussert, zahlt einen Zuschlag von bis zu 70 %; danach nimmt der Zuschlag gestuft ab, bis er im fünften Jahr ausläuft. Diese Regelung zielt auf Spekulation und trifft gelegentlich auch Menschen, die aus beruflichen oder familiären Gründen kurzfristig verkaufen müssen — ein Punkt, der bei einem Kauf mit unsicherem Zeithorizont mitbedacht werden sollte.

Der Erbgang unterbricht die Zählung nicht

Ein wichtiger und oft übersehener Punkt: Bei einer Erbschaft oder Schenkung wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben, und die Besitzdauer läuft weiter. Sie zählt ab dem ursprünglichen Erwerb durch den Erblasser. Wer ein seit dreissig Jahren im Familienbesitz stehendes Haus erbt und verkauft, profitiert von dessen Besitzdauer — nicht nur von der eigenen seit dem Erbgang.

Warten oder verkaufen?

Jedes zusätzliche Jahr bringt 2 % Reduktion. Dem stehen entgegen: die Unsicherheit der Marktentwicklung, laufende Unterhaltskosten, entgangene Anlagerendite auf dem gebundenen Kapital sowie die Lebensplanung. Bei einem Objekt kurz vor einer Reduktionsstufe kann sich ein Aufschub von wenigen Monaten lohnen; ein Aufschub um Jahre allein aus Steuergründen selten. Wir rechnen beide Szenarien konkret durch, statt eine pauschale Empfehlung abzugeben.

Wichtiger Hinweis zu den Grundlagen

Kantonale Tarife und die Praxis der Steuerverwaltung ändern sich; per 30. Juni 2026 trat im Kanton Bern eine Praxisänderung in Kraft. Die hier dargestellten Reduktionsstufen entsprechen dem Stand August 2026. Vor einer Transaktion prüfen wir die aktuellen Grundlagen und koordinieren bei Bedarf mit Ihrem Treuhänder — verbindlich ist immer die Veranlagung der Steuerverwaltung.

Was das für Bern-Mittelland bedeutet

Im Kanton Bern sind die Preise für Wohneigentum über die letzten zwölf Monate um rund 2.8 bis 2.9 % gestiegen (RealAdvisor, Stand August 2026). Innerhalb der Region ist die Spannweite gross: In der Stadt Bern werden Eigentumswohnungen in Zentrumslagen über 10’200 CHF/m² gehandelt, in Köniz um 7’900, in ländlicheren Gemeinden des Kiesentals oder Gürbetals deutlich darunter. Eine schweizweite Faustregel führt deshalb regelmässig in die Irre — massgebend ist immer die konkrete Lage.

Die Berner Besonderheiten

Der Kanton Bern gewährt bei der Grundstückgewinnsteuer die grosszügigste Besitzdauer-Reduktion der Schweiz: ab dem fünften Besitzjahr 2 % pro Jahr, bis maximal 70 % nach 35 Jahren. Bei sehr kurzer Haltedauer greifen umgekehrt Zuschläge. Gewinne unter CHF 5’200 sind steuerfrei; per 30. Juni 2026 trat zudem eine Praxisänderung in Kraft. Die Handänderungssteuer beträgt 1.8 % des Kaufpreises und wird üblicherweise von der Käuferschaft getragen. Wer diese drei Grössen kennt, kann den Nettoerlös eines Verkaufs realistisch abschätzen.

So gehen wir in Bern-Mittelland vor

In der Praxis beginnt jedes Mandat mit einer lagegenauen Einschätzung statt einer Pauschalzahl: Wir schauen auf die konkrete Gemeinde, das Quartier, den Objekttyp und den baulichen Zustand und vergleichen mit realen Transaktionen aus der Region. Erst danach besprechen wir die Strategie — beim Verkauf etwa die Frage, ob offen oder diskret über unser Off-Market-Netzwerk vermarktet wird, bei der Finanzierung den Vergleich über mehr als 25 Banken- und Versicherungspartner. Betreut werden Sie dabei direkt durch die Geschäftsführung, nicht durch wechselnde Ansprechpersonen. Wir arbeiten in Köniz, Liebefeld, Bern, Ostermundigen, Ittigen, Muri, Belp, Worb, Münsingen und über dreissig weiteren Gemeinden der Region — mit eigenen Marktdaten für jede davon. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Datengrundlage und Methodik

Die genannten Kennzahlen stützen sich auf öffentlich überprüfbare Quellen: Leitzins und geldpolitische Lagebeurteilung der Schweizerischen Nationalbank, den hypothekarischen Referenzzinssatz des Bundesamts für Wohnungswesen, die kantonalen Bestimmungen zu Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer sowie Transaktions- und Angebotsdaten spezialisierter Marktdatenanbieter für den Raum Bern. Wo eine Zahl geschätzt ist, weisen wir sie als Schätzung aus, statt eine Genauigkeit vorzutäuschen, welche die Datenlage nicht hergibt. Marktdaten veralten: Massgebend ist der angegebene Stand, und vor einer Transaktion prüfen wir die Zahlen für Ihr konkretes Objekt neu. Dieser Beitrag vermittelt Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

— Häufige Fragen

Antworten zum Thema.

Ab dem vollendeten fünften Besitzjahr. Dann sinkt die Steuer um 2 % pro Jahr, kumulativ bis maximal 70 % nach 35 Jahren.
Nach 10 Jahren 12 %, nach 20 Jahren 32 %, nach 30 Jahren 52 %. Das Maximum von 70 % wird nach 35 Jahren erreicht.
Rechnerisch bringt jedes zusätzliche Jahr 2 % Reduktion. Ob das die Marktentwicklung, Unterhaltskosten und Opportunitätskosten aufwiegt, ist eine Einzelfallrechnung.

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